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Artikel vom 17.05.2013

Branchenkrieg in der Energiewirtschaft

Hamburg (ots) - Kapitalstarke Energiekonzerne gegen die Energiewende und ihre Unternehmensvertreter

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Martin Richard Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der Unternehmen der mk-group ("Care-Energy") nahm am 15. Mai 2013 im Rahmen einer Pressekonferenz 2 Stunden lang Stellung zu der verzerrten und geschäftsschädigenden Berichterstattung insbesondere im Handelsblatt und im Magazin Frontal21 vom 14. Mai 2013.

Das komplette Material der Pressekonferenz finden Sie als Video unter folgendem Link:

http://www.youtube.com/watch?v=6wkz3N5IDSc

Bewertung der Diskussion:

Die laufende Berichterstattung über die mk-group ist aus Sicht der mk-group ein konzertierter Versuch der Konkurrenz über ausgewählte Medien, die Verbraucher zu verunsichern und somit einen schnell wachsenden Wettbewerber zu schädigen. Martin Kristek: "Statt soziale und kundenfreundliche Preise anzubieten, nutzen Wettbewerber ihren Einfluss, um einzelne Medien gezielt für eine negative Berichterstattung über unsere Marke "Care-Energy" in Stellung zu bringen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf Berichterstattungen beispielsweise des ZDF scheinen für große Wettbewerber fast unbegrenzt zu sein. Bereits am 8. Mai dieses Jahres haben wir in einer ganzseitigen Anzeige in der FAZ E-Mails veröffentlicht, in den sich ein Energieversorger gegenüber einem Vertriebsunternehmen rühmt, das ZDF für eine negative Berichterstattungen über Care-Energy "ins Boot zu holen". Wir haben dem Intendanten des ZDF, Herrn Dr. Bellut, zu diesem Thema in einem offenen Brief eine Reihe von Fragen gestellt und warten bis heute auf eine Antwort.

"Insgesamt habe die laufende Kampagne dem Unternehmen noch nicht geschadet, so Kristek weiter. "Wir sind ein inhabergeführtes, eigenkapitalfinanziertes Unternehmen. Die laufende Kampagne hat unseren Bekanntheitsgrad gesteigert, wir wachsen weiterhin mit mehr als 1000 Neukunden pro Tag. Wir lassen uns von unserem Kurs bei der Umsetzung der Energiewende durch Stärkung dezentraler Energieversorgungsstrukturen nicht abbringen, auch wenn es den großen, etablierten Versorgern offensichtlich möglich ist, medialen Druck zu erzeugen."

Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen der PK:

- Die mk-group hat in der Vergangenheit alle fälligen Steuern, Abgaben und Entgelte vollständig bezahlt. Dies ist durch Sonderprüfungen des Unternehmens und durch den Wirtschaftsprüfer bestätigt. Als Beleg gegen die Behauptung, es würde beispielsweise Stromsteuer nicht gezahlt, haben wir den am Tag des Eingangs im Unternehmen beglichenen Stromsteuerbescheid 2012 nebst Zahlungsbeleg veröffentlicht. Wie bei jedem Unternehmen sind für zu erwartende, in der Höhe noch unklare oder noch nicht fällige Zahlungen Rückstellungen gebildet. Die Behauptung in der ZDF-SendungFrontal 21, bei der mk-group bestünde das Risiko sich anhäufender Steuerschulden bis Ende 2014 ist absurd. Sie wird ohne Kenntnis des Geschäftsmodells des Unternehmens und seiner Zahlen erhoben. Diese reine Spekulation zeugt zudem von absoluter Unkenntnis über die Zeiträume, in denen Umsatzsteuer, aber auch energiemarktspezifische Steuern und Abgaben zu zahlen sind.

Die mk-group wird gegen diese Behauptungen im Beitrag der Sendung Frontal21 juristisch vorgehen.

- Die mk-group ist der einzige Marktteilnehmer in der Energiewirtschaft, der in Euro veröffentlicht, was die Versorgung eines Haushalts in Deutschland mit Ökoenergie kostet. Wir können mit dieser unwidersprochenen Kalkulation beweisen, dass unser Preis für Privatkunden von 19,90 Cent je kWh profitabel ist, insbesondere wenn die monatliche Grundgebührvon 6,99 EUR für Privatkunden auf die kWh umgelegt wird. Die Kalkulation ist für jeden auf der Homepage unter Care-Energy / Strom / Kostenstruktur Strom abrufbar.

Die Kalkulation der mk-group unterscheidet sich von der des Wettbewerbs nur in 2 Punkten:

1) Durch tagesaktuellen Einkauf von Ökostrom im Rahmen von Direktvertrieb zum jeweils aktuellen Börsenkurs können wir günstiger einkaufen als der Wettbewerb. Zudem rechnet der Wettbewerb höhere Vertriebs- und Backofficekosten ein.

2) Wir sind von allen Übertragungsnetzbetreibern als Versorger mit 100% Ökoenergie anerkannt und können somit das sog. Grünstromprivileg nutzen. Entsprechend zahlen wir im Bereich der EEG-Umlage nur 2 Cent und nicht den vollen Satz von mehr als 5 Cent. Jedes Unternehmen, das ausschließlich Ökoenergie vertreibt und auf dezentrale beim Kunden stattfindende Energieproduktion setzt, kann das Grünstromprivileg nutzen und ist somit von Teilen der EEG-Umlage befreit. Ein Ökostromanbieter, der in seiner Preiskalkulation einen vollen Satz EEG-Umlage annimmt, kalkuliert hier bewusst mit einer Marge.

Versorger, die einen höheren Preis ansetzen als den Preis der Marke"Care-Energy" haben höhere Gewinne pro kWh zu Lasten des Preises für dieKunden.

- Die mk-power, das Unternehmen, mit dem der Kunde einen Energiedienstleistungsvertrag für seine Versorgung abschließt, ist korrekt als Energiedienstleister bei der Bundesstelle Energieeffizienz gemeldet, wie im Energiedienstleistungsgesetz vorgegeben. Mit der mk-power schließt der Kunde einen Energiedienstleistungvertrag zur Versorgung mit Nutzenergie aus Ökostrom und keinen reinen Stromliefervertrag. mk-power hat zur Zeit 250.000 Kunden bundesweit. Die Bundesnetzagentur hat eine Anhörung gestartet, warum die korrekt als Energiedienstleister gemeldete mk-power mit dieser Kundenzahl & Haushaltskunden, nicht die für Stromlieferanten vorgeschriebene formale Meldung nach §5 EnWG abgegeben hat.

Die Meldung nach §5 EnWG wurde nicht abgegeben, weil die mk-power wie dargelegt bereits bei anderen Behörde des gleichen Bundesministeriums in ihrer richtigen Funktion als Energiedienstleister gemeldet ist. Der Energiedienstleister mk-power beauftragt für den Ankauf des Ökostroms die mk-energy, da die Unternehmen der mk-group rechtlich vorgeschriebener Weise getrennt sind zwischen Netz, Produktion und Vertrieb (unbundling). Die mk-energy als Energieversorger hat als einzigen Kunden die mk-grid und muss entsprechend ebenfalls nicht nach §5 EnWG eine Meldung abgeben, da mk-grid eben kein Haushaltskunde gem. EnWG ist. Diese Auffassung werden wir der Bundesnetzagentur im zu diesem Thema immer noch laufenden Anhörungsverfahren mitteilen.

Die Abgabe dieser Meldung wäre für mk-energy, wie für jeden anderen Stromversorger, unproblematisch. Die Meldungist ein reiner Verwaltungsvorgang ohne Folgekosten.

Es gibt keinerlei inhaltliche Verbindungen zwischen einer Meldung nach §5 EnWG und dem EEG bzw.der Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage. Entsprechende Aussagen der Pressesprecherin der Bundesnetzagentur sind inhaltlich falsch und werden von uns juristisch auf Grund des geschäftsschädigenden Medienechos rechtlichverfolgt werden.

- Das Geschäftsmodell des Contracting in der Energieversorgung (nicht des nur bis zur Stromsteuer-Novelle 2010 mögliche "Scheincontracting") ist im Energiedienstleistungsgesetz ausdrücklich für Privathaushalte geregelt. Der Aufbau der mk-group mit den Unternehmen mk-power, mk-energy und mk-grid richtet sich nach den Vorgaben des unbundling. Die Prozesse zwischen den Unternehmen richten sich nach der für Contracting geltenden DIN Norm 8930-5.

Die Aussagen der Pressestelle der Bundesnetzagentur, unser Contracting-Modell würde in irgendeiner Form dazu dienen, Teile der EEG-Umlage nicht zu bezahlen, ist mit Blick auf unsere bisher geleisteten Zahlungen und die laufenden Verfahren eine geschäftsschädigende, haltlose Unterstellung, die wir zurückweisen und einer rechtlichen Würdigung zuführen werden.

- In der Berichterstattung einzelner Medien wird intensiv auf einen laufenden Rechtsstreit einzelner Unternehmen der mk-group mit 3 der 4 großen Übertragungsnetzbetreiber eingegangen. Dabei wird seitens der Medien darauf verwiesen, dass die Unternehmen der mk-group zunächst die EEG-Umlage gezahlt haben, die Zahlungen dann allerdings aus rechtlichen Gründenstoppen und Rückstellungen bilden mussten.

Diesem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Zahlungsbewegungen in Unternehmen der Energiebranche werden insbesondere im Bereich Netznutzung und Abgaben voll automatisiert abgewickelt. Allein die Zahl von mehr als 1000 Netzbetrieben in Deutschland verdeutlicht den Bedarf an einer automatisierten Vorgehensweise, die regelmäßig durch Revisionen geprüft wird.

Diesen Sachverhalt haben wir den interessierten Teilnehmern der Pressekonferenz umfangreich erläutert.

Im Rahmen einer Revision im September 2012 wurde festgestellt, dass die Übertragungsnetzbetriebe ihre Invoices (Rechnungen) an das falsche Unternehmen der mk-group fakturierten.

Da der Rechnungsempfänger mk-energy zu keinem Zeitpunkt Letztverbraucher belieferte, sondern wie im Contracting üblich den Energiedienstleister, war und ist auch die Zahlung der EEG-Umlage nicht von diesem Unternehmen (mk-energy) zu erledigen gewesen. Auf diesen Umstand wurden die Übertragungsnetzbetreiber mehrmals schriftlich hingewiesen mit der Aufforderung, die Invoice an das richtige Unternehmen zurichten. Trotz dieser Aufforderungen und Erläuterungen erfolgte unverständlicher Weise keine Rechnungskorrektur durch die Übertragungsnetzbetreiber, mit denen der Rechtsstreit ausgetragen wird. Wir haben die falschen Rechnungen der Übertragungsnetzbetreiber in der Höhe und in der zwingend notwendigen korrekten Adressierung moniert.

Monierte Rechnungen, also Rechnungen, denen ausdrücklich widersprochen worden ist, sind juristisch bis zur Einigung oder gerichtlichen Klärung des Sachverhalts nicht fällig. Wir erwarten die juristische Klärung des Sachverhalts und werden selbstverständlich alle Zahlungen leisten, wie wir es bei korrekter Rechnungsstellung sofort getan hätten.

Selbstverständlich wurden innerhalb der mk-group von den betreffenden Unternehmen vollumfänglich entsprechende Rücklagen gemäß der kaufmännischen Sorgfalt und Vorsicht gebildet. Die mk-group wird sich abgesehen von der obenstehenden Darlegung des eindeutigen Sachverhalts bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht an den von den Übertragungsnetzbetreibern gewünschten öffentlichen Diskussion beteiligen oder gar Prognosen über die Meinungsbildung unabhängiger Gerichte abgeben.

Wir hoffen, dass die Klarstellungen zum Sachverhalt eine sachliche Berücksichtigung in der Berichterstattung finden.

Wir betonen zur Sicherheit noch einmal die Tatsache, dass keiner der prozessbeteiligten Übertragungsnetzbetriebe über eine fällige Rechnung verfügt. Da diese Rechnungen sowohl in der Höhe als auchbezüglich des Adressaten falsch sind und pflichtgemäß durch uns zurückgewiesenworden sind, handelt es sich um durch Rückstellungen abgesicherte nicht fällige Verbindlichkeiten.

- Auf Grund der Verwendung von 100% Ökoenergie für das Contractingmodell nutzt die mk-group das sogenannte Grünstromprivileg. Dieses wurde für 2013 fristgerecht bei den Übertragungsnetzbetreibern angemeldet.

Zu den von den Übertragungsnetzbetreibern geäußerten Zweifeln an der Nutzung des Grünstromprivilegs und der in Medien zitierten Aussage eines Vertreters der Übertragungsnetzbetriebe, man habe keinen Bescheid für die mk-group ausgestellt, erklärte Martin Kristek: "Im deutschen Rechtssystem werden Bescheide von öffentlichen Stellen ausgestellt, nicht von dazu weder befugten noch kompetenten Privatunternehmen. Selbstverständlich haben wir keinen Bescheid eines Übertragungsnetzbetriebs erhalten, weil ein Übertragungsnetzbetrieb keine Bescheide ausstellt.

Die privatwirtschaftlichen Übertragungsnetzbetriebe prüfen noch nicht einmal die Angaben der Energieversorgungsunternehmen abschließend, auch dazu sind sie schlicht nicht berechtigt und mangels Objektivität auch nicht kompetent.

Der im EEG vorgesehene Ablauf zu diesem Thema Grünstromprivileg lautet: Die Prüfung der Grünstromprivilegmengen wird an Hand von Herkünften und Nachweisen im Jahresrhythmus durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Auch für die betroffenen Unternehmen der mk-group übernimmt diese Tätigkeit ein beauftragter Wirtschaftsprüfer und wird das Prüfungsergebnis gemäß Gesetz zum Fälligkeitsdatum in der vorgeschriebenen Form den Übertragungsnetzbetrieben mitteilen.

Zur Verdeutlichung: Die von Übertragungsnetzbetreibern gestreute Unterstellung, wir würden zu Unrecht das Grünstromprivileg beanspruchen, weisen wir scharf zurück."

- Grundversorgung und ununterbrochene Versorgungssicherheit auch für Care-Energy Kunden, denn wie propagiert wurde, stammt die Unterstellung dass Care-Energy Kunden keine Grundversorgung in Anspruch nehmen können, von Rechtsgutachten welche von einem nicht namentlich genannt werden wollenden großen Energieversorger in Auftrag gegeben wurde - also der Konkurrenz.

Dieses Rechtsgutachten ist auf Grund völlig falscher Grundinformationen erstellt worden und somit falsch, wie sich aus den Abhandlungen feststellen lässt.

Die Annahme war, dass Care-Energy in das "Objekt" des Kunden "einzieht" und den Zählpunkt somit übernimmt. Diese Annahme ist falsch, denn korrekt ist, das alle in Versorgung befundenen und befindlichen Zählpunkte, auf den Namen des Letztverbrauchers - also Endkunden - beim regionalen Versorgungsnetzbetrieb gemeldet sind. Dementsprechend basiert die gesamte Verunsicherungskampagne auf falschen Basisinformationen.

Es wird daher aufgefordert die Auftraggeber und Urheber namentlich zu nennen, um gegen die "falschen Feststellungen im Rechtsgutachten" vorzugehen und damit die weitere Verbreitung dieser schädigenden Falschinformation unterbinden zu können.

Informationen zum Unternehmen: www.care-energy.de

Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund 8.517 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund 253.239 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen. Care-Energy ist auch dieses Jahr beim "GreenTec Awards" in der Kategorie "Energie" nominiert.

Dkfm. Marc März, care-energy.de, 17.05.2013

presseportal.de: http://www.presseportal.de/pm/80959/2473983/branchenkrieg-in-der-energiewirtschaft/api
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