27.10.2021 - Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der vom Bundesumweltministerium veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. <img width='800' height='533' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist ein Ortsschild mit der Aufschrift Energiewende als symbolische Darstellung für die Kommunalrichtlinie, die nun noch mehr Möglichkeiten bietet, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: PhotographyByMK / AdobeStock.com</div> zum vollen Artikel bei
Quelle: aus dem News-Feed: entnommen .
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.