18.1.2018 - Solarthemen 499.Seit dem 1. Januar 2018 müssen Eigenversorger aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die im August 2014 oder später in Betrieb genommen wurden, für den selbst produzierten Strom die komplette EEG-Umlage zahlen. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen sind nicht betroffen. zum vollen Artikel bei Solarthemen
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