16.1.2021 - <img width='800' height='533' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='im Vordergrund ein Elektrofahrzeug, an das ein Ladekabel angeschlossen ist. Im Hintergrund eine Frau, die eine Haustür öffnet.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: TheSupporter / stock.adobe. com</div>Bis zum 15. Januar lief die Frist für Stellungnahmen zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz. Betroffen vom sperrigen Titel sind künftig alle Nutzer zumindest von Wärmepumpen, Stromspeichern, Nachtstromspeicherheizungen und Ladestellen für Elektrofahrzeuge. Sie sind damit zur Spitzenlastglättung verpflichtet. zum vollen Artikel bei
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