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Minijoule | minijoule.com | Kleine Photovoltaikmodule dürfen jetzt ohne großen Aufwand genutzt werden.

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Balkonkraftwerke können jetzt sogar für Vermieter interessant werden

Mit der überarbeiteten Norm für elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen ist neuerdings der Anschluss sogenannter Balkonmodule für die Erzeugung von Solarstrom erlaubt. Nicht nur für Mieter, auch für die Wohnungswirtschaft können solche Kleinstanlagen jetzt attraktiv sein.

Mit der Neufassung der DIN-Norm VDE 0100- 551 ist der erste Schritt gemacht, um auch Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen. Mit der Überarbeitung der grundlegenden Norm für elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen ist es nun grundsätzlich jedem erlaubt, steckbare Photovoltaikmodule direkt an normale Haushaltsstromkreise anzuschließen.

„Die neue Norm hat auch für die Bau- und Wohnungswirtschaft weitreichende Konsequenzen. Sie eröffnet sowohl in Bezug auf Mieterstrom durch mehrere Teilanlagen als auch durch Einzellösungen neue Perspektiven“, sagt Marcus Vietzke von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenergie (DGS). Er vertreibt unter dem Label Indielux.com selbst steckbare Module.

Vermieter werden nun entscheiden müssen, ob sie ihren Mietern die Nutzung von Fassaden- und Dachflächen für steckbare Solargeräte erlauben möchten. Ohne Zustimmung des Vermieters darf ein Miethaushalt nämlich keine Photovoltaikanlage an Balkon oder Hauswand anbringen. Das Gleiche gilt bei Eigentumswohnungen, bei denen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist. „Durch die Balkonmodule ergeben sich aber zahlreiche neue Möglichkeiten, die Attraktivität einer Immobilie zu steigern oder weitere Geschäftsmodelle zu entwickeln“, sagt Vietzke.

Neue Mieterstrommodelle

Das einfachste Szenario wäre das Setzen einer Einspeisesteckdose auf Balkon oder Terrasse veranlasst durch den Hauseigentümer. „Auf diese Weise kann der Vermieter einen Installationsbetrieb vorgeben, um die Sicherheit und Qualität der PV-Installation zu gewährleisten“, sagt Vietzke. Ebenfalls möglich ist es, mehrere Einspeisesteckdosen an geeigneten Gemeinschaftsflächen bereitzuhalten. Damit wäre es denkbar, Flachdachflächen für die Eigenversorgung zu vermieten und den Mietern auf diese Weise eine effektive Reduktion der Miet- und Energiekosten zu ermöglichen.

„Die veränderte Norm erlaubt eine neue Systemarchitektur, die Mieterstrommodelle für die Wohnungswirtschaft attraktiv machen“, sagt Vietzke. Er verweist auf ein Projekt, dass sein Unternehmen 2017 bei einem Neubauprojekt in Vaterstetten bei München umgesetzt hat. Dabei wurden auf 62 Wohneinheiten Module zu je 150 kW verteilt. Die Mieter konnten optional Speicher und Ladesäulen an ihrem Tiefgeragenstellplatz buchen.

Energiekosten in Mieteinnahmen verwandeln

Hier können Sie den Bericht weiterlesen

Quelle

EnbauSa.de | Daniela Becker 2018

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