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bigstock | Carlos-Neto | Die Koalitionsfraktionen stimmten für und die gesamte Opposition gegen das Energiesammelgesetz.

© bigstock | Carlos-Neto | Die Koalitionsfraktionen stimmten für und die gesamte Opposition gegen das Energiesammelgesetz.

Bundestag beschließt Photovoltaik-Kürzungen im Energiesammelgesetz

Nach zweiter und dritter Lesung hat das Parlament mit Stimmen der Koalitionsfraktionen das Energiesammelgesetz beschlossen. Der Bundesrat muss zwar auch noch über das Gesetz befinden, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab Februar 2019 und die Sonderausschreibungen in den kommenden drei Jahren sind damit auf den Weg gebracht.

Der Bundestag hat am Freitag das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD stimmten nach rund einstündiger Debatte für den im Wirtschaftsausschuss geänderten Entwurf. Die gesamte Opposition aus Grünen, Linke, FDP und AfD lehnten den Entwurf ab. Enthaltungen gab es  in der Abstimmung nach der finalen dritten Lesung keine. Der Bundesrat soll in der Sitzung kommende Woche abschließend über das Gesetz beraten. Die Länderkammer ist jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung haben sich die Parteien im parlamentarischen Prozess auf einen weniger starken Einschnitt beim anzulegenden Wert für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt geeinigt. „Wir haben ein Mittelweg aus den Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums und der Branche gefunden“, sagte Jens Koppen von der CDU zum Auftakt in der Debatte. Ursprünglich sollte der Wert zum Jahreswechsel um rund 20 Prozent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde und damit auf das Niveau der Freiflächenanlagen sinken. Dabei sind als Basiswert im Energiesammelgesetz  11,09 Cent pro Kilowattstunden angegeben. Dieser anzulegende Wert für Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt lag zuletzt im April 2017 auf diesem Niveau und ist seither bereits mehrfach abgesenkt worden.

Daher liegt die Frage nahe, von wann der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium stammt. Offiziell trägt er das Datum 31. Oktober 2018 – der anzulegende Wert für Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt lag zu dem Zeitpunkt bereits nur noch bei 10,68 Cent pro Kilowattstunde. Gerade einmal ein Monat liegt jedenfalls zwischen der Veröffentlichung des Entwurfs und Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Während aus der Opposition erneut Kritik an dieser „Windeseile“ im parlamentarischen Verfahren kam, verteidigte Thomas Bareiß (CDU) die geplanten Änderungen. „Das Gesetz ist mit Augenmaß geschrieben“, erklärte der Staatssekretär aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Es sei von großer Bedeutung für die kommenden Jahrzehnte und wichtig, dass es noch vor Jahresende verabschiedet werde.

„Wir haben die Absenkung moderat gestaltet“, sagte Bareiß zu den Sonderkürzungen für die Photovoltaik-Dachanlagen. Die Vergütung sinke so, dass sich die Anlagen noch rechneten, aber die Überförderung abgebaut werde. Bareiß verwies auch auf die in den vergangenen zwölf Monaten um 29 Prozent gesunkenen Modulpreise. Zudem hob er hervor, dass beim Mieterstrom weniger stark gekürzt werde. „Gemeinsam mit den gewerbesteuerlichen Anpassungen kann der Mieterstrom in den kommenden Jahren so noch zum Erfolg werden“, sagte der CDU-Politiker. Mit der nun getroffenen Regelung sei überdies der Vertrauensschutz gewahrt.

Der Kompromiss für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt sieht nun vor, dass für die in der Direktvermarktung befindlichen Dachanlagen die Vergütung zum Februar, März und April außerplanmäßig gesenkt wird. Im Dezember liegt der anzulegende Wert bei 10,47 und im Januar bei 10,36 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bundesnetzagentur bereits im Zuge der Ermittlung der Degression ermittelt hatte. Ab dem 1. Februar soll dann die Sonderkürzung greifen und der anzulegende Wert wird bei 9,87 Cent pro Kilowattstunde liegen. Im März ist dann eine weitere Absenkung auf 9,39 Cent pro Kilowattstunde und zum 1. April schließlich auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Im Vergleich zum Januarwert entspricht das einer Kürzung um 14 Prozent – in Anbetracht der Tatsache, dass es bis dahin eine weitere monatliche Degression von mindestens einem Prozent gegeben hätte – liegt die Sonderkürzung bei elf Prozent.

Die normale, in EEG vorgesehene Degression, die sich nach dem Zubau richtet, wird für die Zeit der Sonderkürzungen ausgesetzt und greift dann erst wieder bei der Festsetzung des anzulegenden Wertes ab Mai. Die Direktvermarktung ist erst ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend. Für die feste Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 bis 100 Kilowatt Leistung müsste nach den EEG-Vorgaben eine analoge Senkung erfolgen und diese dann um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde unter den im Energiesammelgesetz festgeschriebenen anzulegenden Werten liegen.

Die Redner der SPD – Bernd Westphal und Matthias Miersch – hoben erneut ihre Bemühungen für die Energiewende im Zuge des Gesetzesverfahrens hervor. Die Partei habe sich vor allem für die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft stark gemacht. Diese jeweils zusätzlichen vier Gigawatt pro Technologie werden jetzt jedoch nicht 2019 und 2020 erfolgen, sondern bis 2021 gezogen.

Bareiß hatte diese Verlängerung mit den wieder steigenden Preisen in den Ausschreibungen begründet. „Wir wollen aber Preise niedrig halten, deswegen müssen wir die zusätzlichen Mengen intelligent in den Markt bringen“, sagte er in der Debatte. Zugleich verweis Bareiß auf die Synchronisierung mit dem Netzausbau.

Aus der Opposition gab es massive Kritik an dem Energiesammelgesetz. Grüne und Linke warfen der Regierung vor, nicht konsequent an ihren eigenen Zielen – unter anderem 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 zu erreichen – zu arbeiten. Auch die Verschiebung des Kohleausstiegsfahrplans auf den kommenden Februar sehen sie als fatales Signal – gerade mit Blick auf die kommende Woche beginnende UN-Klimakonferenz in Katowice.

FDP-Politiker sprachen von „Bremse und Gas gleichzeitig“, die die Regierung mit dem Gesetz verfolge. „Eine Verengung auf Wind und Sonne ist zu wenig. Wir brauchen mehr Offshore und dringend eine Speicheroffensive“, so Peter Neumann (FPD). Seine Kollegin Sandra Weeser forderte die Bundesregierung auf, sich für einen internationalen Emissionshandel stark zu machen. Weiterhin komplette Ablehnung für die Energiewende kommt von der AfD, die ein Festhalten an der Kohlekraft fordert.

Eine parlamentarische Arbeitsgruppe soll nun weitere Themen erörtern. Bareiß benannte dafür unter anderem das 65 Prozent-Ziel, die Netzsynchronisation und den Offshore-Ausbau. Für diese Themen sollten bis Mitte nächsten Jahres die Anforderungen definiert werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der Kohlekommission berücksichtigt.

Reaktionen von BSW-Solar und BEE

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte erneut die zusätzliche Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt als Schritt in die richtige Richtung. „Im Dunkeln bleibt, warum die Bundesregierung gleichzeitig den Ausbau von verbrauchsnahen größeren Solardächern bremst. Die hier geplanten Eingriffe in den Vertrauensschutz und Förderrahmen wurden von der Koalition leider nur geringfügig gedämpft und müssen künftig unterbleiben, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Deutschland brauche einen deutlich stärkeren Photovoltaik-Ausbau auf dem Land und in den Städten.

Für die nahe Zukunft forderte Körnig: „Die jetzt eingesetzte parlamentarische Arbeitsgruppe ist gefordert, Marktbarrieren für die solare Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren schnell zu beseitigen. Der aus der Zeit gefallene 52-Gigawatt-Förderdeckel muss 2019 ebenso gestrichen werden, wie die Belastung selbst genutzten Solar- und Mieterstroms mit Umlagen, Steuern und Abgaben.“ Zudem forderte er einen „verlässlichen und robusten Ausbaupfad für die Solarenergie“.

Ähnlich äußerte sich auch Peter Röttgen, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie: „Der BEE begrüßt die Sonderausschreibungen. Im laufenden Verfahren konnten noch Verbesserungen im Detail erreicht werden, der große Wurf blieb indes aus. Viele der wichtigen Entscheidungen sind vertagt. Dazu gehören unter anderem konkrete Pläne, wie das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel erreicht und wie der Vorrang der Erneuerbaren Energie auch bei ihrem Einbezug in den Redispatch gewährleistet werden soll.“ Mit Blick auf den Kabinettsbeschluss zur Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), der noch im Dezember erwartet wird, forderte er die Wahrung des Einspeisevorrangs für die Erneuerbaren. Auch bei den Innovationsausschreibungen bleibe vieles unklar. Die Details sollen in einer Verordnung geregelt werden. „Für den BEE ist es wichtig, dass es tatsächlich zu Innovationsanreizen kommt und Beiträge für eine verbesserten Netz- und Systemintegration geleistet werden. Vorliegende Vorschläge wie eine Fixprämie oder der Wegfall der Härtefallregelung würden absehbar aber eher zu Nachteilen führen als einen Mehrwert erbringen“, so Röttgen weiter.

pv magazine 04 / 2018
Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „pv-magazine“
(Sandra Enkhardt) 2018
 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2018 weiterverbreitet
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