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EU zieht den Stecker für stromfressende, nicht-reparierbare Produkte

Erstmalig sind Unternehmen verpflichtet, Haushaltsgeräte leichter reparierbar zu machen. Durch die von der Europäischen Kommission verabschiedeten wegweisenden EU-Rechtsvorschriften wird eine Vielzahl an Produkten künftig einfacher zu reparieren und energieeffizienter sein.

Verbraucherinnen und Verbraucher sparen so Geld und die Umwelt wird geschont. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission als einen wichtigen Wendepunkt in der Produktion und Nutzung von elektronischen Geräten.

Ab 2021 gilt für den EU-Markt: Alle Fernseher, Monitore, Beleuchtungsprodukte sowie große Haushaltsgeräte der Kategorie Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner sowie Geschirrspüler müssen Mindestanforderungen an die Reparaturfähigkeit erfüllen. Neben einer verlängerten Lebensdauer sollen die Produkte durch ein verbessertes Design leichter recyclebar werden, bei Displays beispielsweise durch die Entfernung von halogenierten Flammschutzmitteln.

Caroline Gebauer, Energieexpertin des BUND, dazu: „Die EU zieht den Stecker für Stromfresser und geplante Obsoleszenz. Die neuen Rechtsvorschriften sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Endlich wird auf EU-Ebene umgesetzt, was der BUND schon seit Jahren fordert: Die Ökodesign-Richtlinie wird um Aspekte der Ressourcenschonung ergänzt.“ Indem nun stärker darauf geachtet werde, dass Produkte länger nutzbar sind, werden Verbraucherinnen und Verbrauchern weitere Einsparungen ermöglicht und gleichzeitig die CO2-Emissionen sowie der Abfall reduziert. 

Die Richtlinie muss nun schnell umgesetzt und auf deutlich mehr Produktgruppen ausgeweitet werden. Der BUND fordert zudem, die Vorgaben ambitioniert voranzutreiben: Beispielsweise fehlt die Betrachtung der Software der Produkte – etwa bei TV-Geräten –, die immer häufiger verantwortlich ist für eine verkürzte Lebensdauer.

Die Hersteller müssen zudem dafür sorgen, dass die Geräte mit handelsüblichen Werkzeugen leicht demontiert werden können. Ersatzteile und Reparaturinformationen sind den zugelassenen Werkstätten für einen Zeitraum von mehreren Jahren zur Verfügung zu stellen.

Gebauer weiter: „Mit den neuen Rechtsvorschriften spricht die EU-Kommission der Bevölkerung das Recht auf Reparatur zu. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die Entscheidung die Gewissheit, dass künftig gekaufte Produkte ressourcenschonend und nachhaltig sind. In Zukunft müssen jedoch auch Repair-Cafés oder unabhängige Reparaturbetriebe beispielsweise durch eine Mehrwertsteuer-Verringerung noch weiter berücksichtigt und stärker gefördert werden.“

  • Hintergrund: Zusammen mit dem im März verabschiedeten neuen Energielabel werden die neuen Energieeffizienzanforderungen dazu beitragen, dass die EU jährlich zusätzliche 140 Terawattstunden (TWh) Energie einspart: Das entspricht fünf Prozent des Stromverbrauchs der EU. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen bedeutet dies eine Einsparung von 20 Milliarden Euro bei den Stromrechnungen. Die Reparaturfähigkeitsanforderungen können dazu beitragen, noch mehr Einsparungen zu erzielen, indem sie die Nachfrage nach neuen Produkten und die CO2-Emissionen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Vertrieb, der Verwendung und der Entsorgung neuer Produkte reduzieren. Eine Verlängerung der Lebensdauer von Waschmaschinen um nur fünf Jahre würde der EU so viele Emissionen ersparen, wie eine halbe Million Autos von der Straße zu nehmen.
  • BUND-Übersicht: „Effiziente Produkte zahlen sich aus“
  • Der BUND ist Teil der europäischen Kampagne „cool products for a cool planet“ (www.coolproducts.eu), die europäische NGOs vereint, um sich für eine Stärkung der EU-Richtlinien für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung einzusetzen – zum Wohl von Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Umwelt.
Quelle

BUND 2019

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