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Atempause beim Kohleausstiegsgesetz für Regelung zu mehr Teilhabe und Beteiligung nutzen

Der bereits öffentlich gewordene Referentenentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstiegsgesetz hebt eine Privilegierung für gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaften nach dem EEG 2017 auf.

Dass alle Bieter im Ausschreibungsverfahren für Windenergie an Land eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorlegen müssen, ist richtig und wird bereits seit 2018 so praktiziert. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) zeigen sich jedoch enttäuscht, dass die Bundesregierung es bisher vermeidet, echte Instrumente für mehr Teilhabe, Beteiligung und regionale Wertschöpfung vorzuschlagen. Es sei jetzt noch Zeit, hier Verbesserungen aufzunehmen.

„Die Ausnahme von Bürgerenergiegesellschaften von der Pflicht, in der Ausschreibung eine Genehmigung vorzulegen, war ein politischer Fehler und ist eine der Ursachen für den derzeitigen Einbruch beim Ausbau der Windenergie. Dieser Fehler wird nun zu Recht dauerhaft behoben. Es ist nach wie vor nicht erkennbar, dass aus den 2017 erfolgten Zuschlägen an gesetzlich definierte Bürgerenergiegesellschaften nennenswerte Umsetzungen resultieren“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin Bundesverband Erneuerbare Energie.

Mit einer bloßen Abschaffung einer als falsch erkannten Regelung dürfe es allerdings nicht getan sein. BEE und BBEn verweisen in diesem Zusammenhang auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. Hier werde mit der „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ ein neuer Rechtsrahmen für Bürgerenergie definiert, der in Deutschland umgesetzt werden muss. In diesem Zuge wird Deutschland verpflichtet, bei der Förderung von Erneuerbaren Energien die Besonderheiten von Bürgerenergie zu berücksichtigen. Hierfür schlägt die Richtlinie auch vor, auf Ausschreibungen für Bürgerenergie-Anlagen zu verzichten. Gerade für kleinere Solarenergieprojekte oder Bürgerwindparks könnte diese Ausnahme sinnvoll sein. BEE und BBEn fordern die Bundesregierung auf, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union in diesem Sinne umzusetzen und damit dem Engagement der Menschen für die Energiewende einen starken neuen Impuls zu geben. Um das Generationenprojekt Energiewende erfolgreich umsetzen zu können, sei es entscheidend, dass die Menschen vor Ort mitmachen und teilhaben. Zahlreiche Beispiele in Deutschland zeigten, dass Beteiligung zu Begeisterung und Verantwortung für die Energiewende führe.

„Die Bundesregierung muss die Begeisterung für die Energiewende stärken. Dafür braucht es einen starken Impuls, der in den bisherigen Gesetzesvorlagen fehlt. Vielmehr wird die Windenergie an Land unter dem Deckmantel der Akzeptanzförderung mit einer strikten, pauschalen Abstandsregelung blockiert. Dabei ist ein weiterer Ausbau dringend erforderlich. Noch besteht die Chance, eine gute Regelung für Bürgerenergie aufzunehmen“, so René Mono, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie.

Hintergrund:
Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag eine bessere Beteiligung der Anwohner am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien versprochen. Auch die EU-Erneuerbaren-Richtlinie gibt dazu einen deutlichen Auftrag.

Der Bundesverband WindEnergie, ein Mitglied des Bundesverband Erneuerbare Energie, hat ein Listenmodell sowie ein Modell zur finanziellen Beteiligung vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat bisher lediglich Änderungen bei der Grundsteuer vorgesehen, deren Wirksamkeit fraglich ist.
Das Bündnis Bürgerenergie hat die Einführung der Ausschreibungen von Anfang an kritisiert und setzt sich dafür ein, dass Bürgerenergie-Gemeinschaften planbar Windparks realisieren können.

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. 2019

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