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Energiespeicher: Welche Förderungen gibt es?

Nahezu jede zweite neue Photovolatik-Anlage in Deutschland wird inzwischen mit einem Energiespeicher installiert. Die Powergeräte speichern Stromüberschüsse für Bedarfszeiten auf und erhöhen dadurch den Eigenverbrauch des günstigen und klimafreundlichen Solarstroms. Die Kosten für Energiespeicher sind in den vergangenen Jahren drastisch gesunken.

Rund 1.100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität zahlen Verbraucher zurzeit für die Geräte. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Investition bundesweit bezuschusst, Ende 2018 lief die Förderung jedoch entgültig aus. Wer sich für einen Energiespeicher interessiert, kann sich dennoch durch andere Fördermaßnahmen unterstützen lassen. Welche das sind und was zu beachten ist, erklärt VARTA Energy Storage Systems.

Tipp 1: Die Art der Förderung
Förderungen für Energiespeicher werden in der Regel als Zuschuss oder Darlehen gewährt. Zuschüsse haben für die Antragsteller den Vorteil, nicht zurückgezahlt werden zu müssen. Interessierte können sie meist online bei der Förderstelle beantragen, die Auszahlung erfolgt zügig nach der Bewilligung. Bei Förderdarlehen für Energiespeicher handelt es sich um rückzahlpflichtige Kredite. Die Konditionen für Laufzeiten und Jahreszinsen sind jedoch attraktiver als bei herkömmlichen Bankkrediten. Beantragt wird das Förderdarlehen bei speziell ausgewiesenen Banken oder der Hausbank des Antragstellers. Letzteres gilt beispielsweise für Kredite der KfW, die selbst keine Bankfilialen führt.

Tipp 2: Der KfW 153 Kredit
Die KfW bietet unterschiedliche Darlehen an, die sich nach der Gesamtenergieeffizienz des Hauses richten. Dazu gehört auch der KfW Kredit 153 mit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent. Bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus spart das die Rückzahlung von bis zu 30.000 Euro. Voraussetzung ist, dass nur 40 Prozent der Energie benötigt wird, die ein Haus mit gesetzlichen Mindeststandards verbraucht. Um die Energieeinsparungen zu erreichen, muss beispielsweise eine verstärkte Gebäudedämmung, eine Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine effiziente Heizung mit hohem Anteil erneuerbarer Energien verbaut werden. Am einfachsten lässt sich die Heizung dabei durch eine Wärmepumpe realisieren, die von einer PV-Anlage mit Energiespeicher angetrieben wird. Dabei ist eine sinnvolle Auslegung des Speichers und der PV-Anlage notwendig. Für die Planung und Baubegleitung muss ein anerkannter Experte für Energieeffizienz herangezogen werden, die dabei entstehenden Kosten werden über den KfW 431 Zuschuss zusätzlich unterstützt. Beispielrechnungen mit passenden Speichern hat VARTA Energy Storage Systems auf seinem Blog zusammengestellt:

Tipp 3: Der KfW 270 Kredit
Die KfW bietet einen weiteren zinsgünstigen Kredit an, den Speicherinteressierte kennen sollten: den Kredit 270. Damit fördert die KfW bis zu 100 Prozent der Nettokosten beim Erwerb oder der Erweiterung einer Erneuerbare-Energien-Anlage. Energiespeicher können mitfinanziert werden. Wichtig ist, dass die Anlage zur Stromerzeugung, wie eine Photovoltaik-Anlage, neu installiert oder nicht älter als 12 Monate ist und ein Teil der Energie eingespeist oder verkauft wird. Die Zinssätze des Kredits werden individuell festgesetzt, möglich ist bereits ein effektiver Jahreszins von 1,03 Prozent. Welche Konditionen im Einzelfall gelten und welcher KfW-Kredit der passende ist, erfahren Hauseigentümer am einfachsten bei ihrem Finanzierungspartner wie der Hausbank. Die Antragstellung übernimmt ebenfalls der gewählte Finanzierungspartner.

Tipp 4: Förderungen der Bundesländer
Neben den bundesweit geltenden Krediten der KfW gewähren viele Bundesländer eine Förderung, wenn ihre Bewohner in einen Energiespeicher investieren. Dazu gehören zurzeit die neun Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bei all diesen Länder-Förderungen handelt es sich um Zuschüsse – sie müssen nicht zurückgezahlt werden und lohnen sich für Hauseigentümer deshalb besonders. Je nach Bundesland bemisst sich die Förderhöhe durch einen gewissen Prozentsatz der Speicherinvestition oder durch einen bestimmten Geldbetrag pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Einige Bundesländer wie Sachsen und Sachsen-Anhalt fördern zusätzlich die Anschaffung von Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge. Welche Förderbedingungen gelten und wie hoch der Zuschuss ausfällt, erfahren Interessierte bei der Energieagentur ihres Bundeslandes.

Tipp 5: Förderungen in Gemeinden
Auch Kommunen steht es frei, Bewohner bei der Investition in einen Energiespeicher finanziell zu unterstützen. Zurzeit bieten unter anderem die Städte München, Münster, Düsseldorf, Marburg, Friedrichshafen und Freiburg Fördermittel für Energiespeicher an. Bei all diesen Förderungen handelt es sich um nicht-rückzahlpflichtige Zuschüsse. Die Stadt München beispielsweise fördert die Neuinvestition in Lithium-Ionen- oder Salzwasserbatterien zur Eigennutzung mit 300 Euro pro Kilowattstunde Nutzkapazität, jedoch maximal 50 Prozent der Investitionskosten. Dadurch ist eine Förderhöhe von bis zu 15.000 Euro möglich. Interessieren sich Hauseigentümer für einen Energiespeicher, sollten sie sich bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach Fördermöglichkeiten erkundigen.

Tipp 6: Förderungen von Stadtwerken und Energieversorgern
Fast schon als Geheimtipp gelten Förderungen, die Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke gewähren. Immer mehr Energieversorger bieten lohnende Fördermittel als Anreiz dazu, die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort zu erhöhen. Auch Photovoltaik-Anlagen und Energiespeicher werden bezuschusst, die Förderhöhe entspricht oft dem, was staatliche Förderstellen bieten. Es gibt jedoch einen Unterschied: Im Regelfall müssen Hauseigentümer Kunde beim Stadtwerk oder Energieversorger sein, um dort einen Antrag auf Förderung einzureichen. Fachbetriebe und Energieberater vor Ort können häufig Auskunft darüber geben, welche Stellen in der Region Fördermittel zu Energiespeichern anbieten.

Tipp 7: Förderung finden und beantragen
Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern listet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in seiner digitalen Förderdatenbank auf.  Wichtig ist, die gewählte Förderung frühzeitig zu beantragen. Zum einen dürfen Energiespeicher meist noch nicht installiert sein, wenn der Förderantrag gestellt wird. Bereits in Betrieb genommene Geräte sind in diesem Fall nicht mehr förderfähig. Zum anderen ist das Interesse an Zuschüssen oft so hoch, dass die Fördertöpfe nach einigen Monaten aufgebraucht sind.

Tipp 8: Förderbedingungen prüfen
Die Vielzahl der Förderstellen wirkt verlockend, doch Vorsicht: Viele Fördermaßnahmen stellen zur Bedingung, dass keine anderen Fördermittel mit derselben Zuwendung bezogen werden. Hauseigentümer können also nicht immer mehrere Förderungen für Energiespeicher parallel in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sollten Antragsteller im Vorfeld genau prüfen, welche Bedingungen an den gewünschten Kredit oder Zuschuss gestellt werden. Manche Stellen fördern beispielsweise nur Energiespeicher, die eine bestimmte Speicherkapazität haben. Oft ist nur antragsberechtigt, wer den Speicher gemeinsam mit einer neuen netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage installiert.

Quelle

VARTA AG 2020

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