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© Depositphotos | maxym | Günstige Stromverträge für Verbraucher, in deren Umgebung Windenergieanlagen errichtet werden, ist ein guter Anreiz. Allerdings muss die Ersparnis für die Verbraucher deutlich spürbar sein.

Verbraucher in den Mittelpunkt der EEG-Reform stellen

Mit der EEG-Novellierung sollen insbesondere die Ausbaupfade festgelegt werden, die es ermöglichen sollen, bis 2030 65 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.

In den ersten Reaktionen auf den Referentenentwurf wurde am Dienstag vor allem Kritik formuliert. Und auch am Mittwoch gab es weitere kritische Stimmen.Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), benennt für eine verbraucherfreundliche EEG-Reform wichtige Prüfpunkte:

„Der beschleunigte Ausbau von erneuerbaren Energien ist notwendig, um die Energiewende voranzubringen. Dabei müssen insbesondere die kostengünstige Windenergie an Land und die Photovoltaik in der Freifläche Priorität erhalten.

Gleichzeitig muss die Energiewende endlich in die Städte getragen werden. Dabei sollten Fördermaßnahmen vor einer Solarpflicht bei Neubauten stehen. Beim Mieterstrom besteht erheblicher Nachholbedarf. Mehr Klimaschutz gelingt nur, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mitgenommen werden. Bewohner von Mehrfamilienhäusern müssen an den finanziellen Vorteilen des Mieterstroms in der Breite teilhaben können. Eine EEG-Reform ohne Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom der Hauseigentümer, ohne schlanke Verwaltungslösungen für kleine Mehrfamilienhäuser und ohne einen deutlich günstigeren Stromtarif für Verbraucher reicht nicht aus.

Die Anschlussregelung für die ausgeförderten kleinen Wind- und Solaranlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, muss so ausgelegt werden, dass diese Anlagen nicht ersatzlos abgebaut werden. Das würde den Ausbauzielen einen Bärendienst erweisen.

Günstige Stromverträge für Verbraucher, in deren Umgebung Windenergieanlagen errichtet werden, ist ein guter Anreiz. Allerdings muss die Ersparnis für die Verbraucher deutlich spürbar sein.

Verbraucher dürfen zusätzliche Ausnahmen für Unternehmen von der EEG-Umlage nicht mit ihrer Stromrechnung bezahlen. Dazu gehört die Herstellung von Wasserstoff genauso wie der Landstrom für Schiffe. Diese Ausnahmen müssen, ebenso wie die „Besondere Ausgleichregelung“ für die Industrie, steuerlich finanziert werden.

Ein wichtiger Prüfstein für eine verbraucherfreundliche EEG-Reform bleibt die Finanzierung der EEG-Umlage. Hier muss die Bundesregierung Farbe bekennen. Sie muss im Detail festlegen, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und zusätzlich die elf Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfspaket vollständig für die Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Verbraucher in den Mittelpunkt der EEG-Reform gestellt werden,“ kommentiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Quelle

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 2020

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