Ausschreibung der Windenergie an Land: BWE fordert Nachholen der fehlenden Zuschläge

Zu sehen ist ein Windpark, die Ausschreibung der Windenergie an Land ist erneut unterzeichnet.Foto: EWS Windpark Rohrenkopf GmbH
Verbände fordern mehr Wind.
Im Entwurf der EEG-Novelle ist geplant, dass die ausgeschriebenen Windenergie-Leistungen für die keine Gebote eingingen, unter den Tisch fallen. Dagegen wendet sich der BWE. Laut BDEW ist besonders problematisch, dass das im EEG-Entwurf vorgesehen ist, das Ausschreibungsvolumen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen schrittweise von 1,9 GW auf 1,5 GW jährlich zu verringern.

Angesichts der erneuten Unterzeichnung der Ausschreibung der Windenergie an Land beim Gebotstermin 1. September 2020 fordert der Bundesverband Windenergie, dass die nicht bezuschlagten Mengen nachgeholt werden müssen. „Wenn wie jetzt im EEG 2021 geplant die nicht bezuschlagten und nicht gebauten Mengen der Windenergie an Land unter den Tisch fallen, vergrößert dies die Ökostromlücke weiter. Dieses gilt es zu vermeiden“, sagt Herman Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE). „Deshalb muss der Abbau der Genehmigungshemmnisse nun endlich forciert werden. Schnell wirksame Hebel liegen nach wie bei der Bundesregierung, die eine Klärung rund um die Drehfunkfeuer herbeiführen kann, wo allein rund 4.000 Megawatt Windenergie blockiert sind.

Andere Hebel haben laut BWE die Länder in der Hand, um beim Natur- und Artenschutz zu Standardisierung zu kommen und die Flächenplanung neu anzureizen. Schnelles Handeln statt Abwarten sei in jedem Fall erforderlich. Das Mehr an Genehmigungen muss dann genutzt werden, um verlorene Ausschreibungsvolumen nachzuholen. Das Signal dafür braucht es schon jetzt im EEG 2021.

„Dass es wiederum keine Zuschläge in den süddeutschen Ländern gab, zeigt, dass auch hier akuter Handlungsbedarf vorliegt. Die im EEG 2021 vorgesehene Südquote allein wird dieses Problem nicht lösen. In den Süddeutschen Bundesländern fehlt es an Genehmigungen. Hier ist die Landespolitik aufgerufen gegenzusteuern. Kein Bundesland darf sich vor dieser Aufgabe wegducken“, betont Albers.

Genehmigte Windenergievolumina an Land reichen bei Weitem nicht

Für Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zeigt die abermals unterzeichnete Ausschreibung der Windenergie an Land, dass die aktuell genehmigten Windenergievolumina an Land bei Weitem nicht ausreichen, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 zu erreichen. „Die Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss sich verbessern. Bund und Länder müssen jetzt echten Willen beweisen, den Windenergieausbau an Land voranzutreiben. Nur dann werden künftig ausreichend Gebiete zur Verfügung stehen, um den Windzubau auf das notwendige Niveau zu bringen“, sagt Andreae. „Die Bundesländer müssen insbesondere auf die durch die Länderöffnungsklausel neu ermöglichte Festsetzung pauschaler Mindestabstände verzichten, denn gerade dadurch gehen viele nutzbare und nicht durch Naturschutzbelange ausgeschlossene Flächen verloren.“

Das Ergebnis der Ausschreibung für Photovoltaik macht laut BDEW deutlich, wie kostengünstig man mittlerweile große Volumina an Freiflächen-Photovoltaik realisieren kann. Angesichts der erheblichen Überzeichnung gilt es nun, den Weg zur Realisierung von 5 GW Photovoltaik zu ebnen, damit die zahlreichen baureifen Projekte auch die Chance auf Realisierung erhalten. „Problematisch ist, dass trotz Ausweitung der Flächenkulisse im EEG-Entwurf geplant ist, das jährliche Ausschreibungsvolumen schrittweise von 1,9 GW auf 1,5 GW jährlich zu verringern“, so Andreae.  Angesichts der ambitionierten Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren Energien müsse stattdessen der Korridor zur Zielerreichung für die Photovoltaik schrittweise angehoben werden.  

„Das Ergebnis der gemeinsamen Ausschreibung von kombinierten Erneuerbaren-Projekten zeigt, dass die Bundesregierung mit der Ausgestaltung der Innovationsausschreibungen schon einen Schritt in die richtige Richtung gegangen ist“, so Andreae weiter. Nun müsse der Gesetzgeber im EEG nachjustieren, denn die Innovationsausschreibungen können noch mehr leisten: Denn dieses Ausschreibungssegment bietet die Chance, die Nutzung von Strom in Zeiten negativer Preise für eine Reihe von Flexibilitäten voran zu bringen. In der Innovationsausschreibung könnte man Projekte zur Wasserstofferzeugung, lokale Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren-Strom oder weitere regionale Flexibilitäten fördern.

1.10.2020 | Quelle: BWE, BDEW| solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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