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© Depositphotos | Ozef | Die Novelle definiert auch die „öffentliche Zugänglichkeit“ eines Ladepunkts neu.

Bundesrat gibt grünes Licht für E-Auto-Steuerbefreiung

Nachdem die Kfz-Steuer mit der Umstellung des Verbrauch-Testverfahrens von NEFZ auf WLTP bereits im September 2018 erhöht wurde, wird sie sich mit dem Klimapaket der Bundesregierung erneut verteuern.

Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Der Bundesrat hat am 09.10.2020 die Erhöhung der Kfz-Steuer ab 2021 gebilligt. Kritik kommt von Bundesrechnungshof, Grünen und Umweltschützern.

Je nach Höhe der Emissionen steigt die Kfz-Steuer stufenweise von zwei bis auf vier Euro je g CO2/km an. Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 9 g CO2/km ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

Stromer bis 2030 steuerfrei

Nach dem Bundestag hat am 09.10.2020 auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen.

Entlastung für Mittelstand

Zur Entlastung des Mittelstands entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen – wie zum Beispiel Kasten- oder Pritschenwagen. Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, dass bis 2030 in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind und die CO2-Emissionen weiter sinken – möglichst um 40 bis 42 Prozent, heißt es in der Begründung.

Rechnungshof: “fraglich” – Grüne: “Klatsche”

Der Bundesrechnungshof hat die geplante Erhöhung der Kfz-Steuer als Teil eines Klimapakets kritisiert. Es sei “fraglich”, ob die geplante Neuregelung kurz- bis mittelfristig einen relevanten Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten könne, weil sich für die rund 47,7 Millionen bereits zugelassenen Pkw nichts ändere. Das geht aus einem Bericht an den Finanzausschuss des Bundestages hervor.

Grünen-Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler sagte dem “Spiegel”: “Der Bericht ist eine herbe Klatsche für die Bundesregierung.” Er zeige, dass der Reformplan der schwarz-roten Koalition zur Kfz-Steuer “vor alem ökologisches Marketing” sei.

Anspruch auf Einbau privater E-Ladesäulen

Der Bundesrat hat am 09.10.2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebilligt, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos. Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit hingewiesen – zuletzt im Oktober 2019. Nun hat der Bundestag diese Forderung der Länder in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen.

Grundlegende Reform des WEG – vor allem energetische Sanierung betreffend

Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird darüber hinaus grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Dazu gehört die vereinfachte Beschlussfassung über energetische Sanierung, der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss – sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.

Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums – bislang häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.

Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das novellierte Wohnungseigentumsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt überwiegend zum übernächsten Monatsbeginn in Kraft. Das siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten. Stand: 09.10.2020

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „SOLARIFY“ 2020 verfasst! 

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