EEG 2021: Risiken für die Windenergie

Windrad in Nordfriesland mit SonnenuntergangFoto: Guido Bröer
Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht einige positive Aspekte im aktuellen Regierungsentwurf für das EEG 2021. Die geplante ver­schärfte Abschaltung der Anlagen bei negativen Strompreisen hält er allerdings für fatal. Und er setzt sich für verpflichtende Abgaben an Kommunen ein.

In einem Webinar vor 650 Teilnehmern bewertete BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm vergangene Woche den Gesetzentwurf des EEG 2021 in puncto Windenergie. Axthelm sah einigen Klärungsbedarf für das virtuelle Roundtable-Gespräch seiner Branche mit Bundeswirtschaftsminister Altmeier. Es war für den gestrigen Mittwoch (nach Redaktionsschluss) geplant.

Auch wenn das Ministerium die Novelle des EEG 2021 mit dem Gesetzentwurf nun quasi aus der Hand und dem Parlament übergeben hat, dürfte ein Schwerpunkt der Verhandlungen zu WIndenergie und Photovoltaik der § 51 „Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen“ sein. Künftig soll der sogenannte anzulegende Wert für die Vermarktung des Windstroms auf null sinken, sobald eine Stunde lang der Spotmarktpreis an der Strombörse negativ ist. Für Windenergie-Anlagen, die unter dem Regime des bisherigen EEG 2017 in Betrieb genommen wurden, galt dies erst ab 6 Stunden. Die Folge wäre, dass neue Windräder reihenweise ohne eine Entschädigung vom Netz gingen. Währenddessen falle der Anreiz, Kohlekraftwerke zu flexibilisieren noch weiter, kritisierte Axthelm. Zahlenfutter liefert für diese These eine Auswertung der Fachagentur Wind an Land (FA Wind).

Viel mehr Abregelungen

63 Prozent mehr Onshore-Windstrom würde ohne Kompensation abgeregelt, wenn der Maßstab von sechs Stunden auf eine Stunde fiele. Das hat die FA WInd auf Basis der letztjährigen Spotmarktpreise ausgerechnet. Schon 2019 wäre auf diese Weise 6 Prozent des Windstroms aus betroffenen Kraftwerken abgeregelt worden. Bei der Photovoltaik, für die nicht langanhaltende Sturmfronten, sondern tägliche Mittagsspitzen kritisch sind, fällt der Effekt noch stärker ins Gewicht. Ihre abgeschalteten Strommengen hätten sich um 123 Prozent mehr als verdoppelt.

Finanzierungsrisiken

Die Neuregelung rufe vor allem die Banken auf den Plan, berichtet Axthelm. Denn die Zeiten negativer Strompreise seien nur schwer einzuschätzen. Die Konsequenz seien entsprechende Risikozuschläge, die den Windstrom unnötig verteuern.

Nicht lustig findet der BWE-Vorsitzende auch die Neuregelung des Paragrafen 36 k. Gegenüber dem vorherigen Referentenentwurf hat die Bundesregierung dort nun die verpflichtende Abgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Standortkommune in eine freiwillige Schenkung umgewandelt. „Hier wird Konfliktpotenzial gelegt“, kommentiert Axthelm. „Wir kritisieren sehr stark, dass man es zur freiwilligen Leistung machen will.“ Hintergrund des Rückziehers sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken des BMW. DIese teilen allerdings auch einige windbranchennahe Juristen wie Martin Maslaton oder Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht teilen.

15.10.2020 | Autor: Guido Bröer
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