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Foto/Ausschnitt: Raimond Spekking/​Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0) Wasserstofftanks: Wie der Wunderstoff erzeugt wurde, sieht man ihm nicht an.

© Foto/Ausschnitt: Raimond Spekking/​Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0) Wasserstofftanks: Wie der Wunderstoff erzeugt wurde, sieht man ihm nicht an.

Streit um Wasserstoff-Nachlass beim EEG

Ministerium will zusätzliche Änderungen – Das Wirtschaftsministerium will den Herstellern von Wasserstoff die EEG-Umlage erlassen – allerdings auch denen, die ihn nicht mit Ökostrom erzeugen.

Das legt nach Experteneinschätzung eine Klimareporter° vorliegende Formulierungshilfe aus dem Hause Altmaier für die EEG-Novelle nahe.

Bei Wind- und Solarstrom gibt es in der Debatte um das EEG 2021 wenig Bewegung. Bei ihrer Vorzeigeenergie Wasserstoff zeigt sich die Bundesregierung aber lernfähig.

Unternehmen, die grünen Wasserstoff herstellen und nutzen, könnten mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz vollständig oder weitgehend von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden. Das sieht eine vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Formulierungshilfe vor, die den im Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf ergänzen soll.

Das Ministerium begründet die Befreiung in der Vorlage mit dem Hinweis, bei den derzeit noch hohen Kosten der Wasserstofferzeugung sei ein Markthochlauf „nur durch kostensenkende Rahmenbedingungen möglich“.

Offenbar will Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aber nicht nur die Erzeugung von grünem Wasserstoff mit Wind- und Solarstrom von der EEG-Umlage befreien, er plant auch deutliche Nachlässe für fossile Wasserstoff-Verfahren.

Laut der Vorlage soll es künftig zwei Wege geben, wie Unternehmen, die Wasserstoff mithilfe von Strom herstellen, ganz oder teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden können. Außerdem sollen zwei weitere Netzumlagen – die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Offshore-Umlage – begrenzt werden können.

Betriebe, die Wasserstoff allein auf der Basis erneuerbarer Energien herstellen, können offenbar damit rechnen, für den eingesetzten Strom komplett von der EEG-Umlage befreit zu werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Ökostrom aus eigener Erzeugung stammt oder von Stromanbietern bezogen wird.

Im Paragrafen 69b, der dazu neu ins EEG 2021 eingefügt werden soll, heißt es wörtlich: „Der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage verringert sich auf null für Strom, der von einem Unternehmen zur Herstellung von grünem Wasserstoff unabhängig von dessen Verwendungszweck in einer Anlage verbraucht wird, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.“

Der zweite Weg, um die EEG-Kosten bei der Nutzung von Wasserstoff zu reduzieren, führt laut der Vorlage über eine Ausweitung der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung. Diese reduziert seit Jahren für stromintensive Unternehmen die EEG-Zahlungen – insgesamt im Milliardenumfang.

Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums sieht nun unter anderem vor, die EEG-Umlage für Wasserstoff herstellende stromintensive Unternehmen auf 15 Prozent der vollen Umlage zu begrenzen, aber eine Mindestumlage von 0,1 Cent je Kilowattstunde beizubehalten.

„Mit Klimaschutz hat das nichts zu tun“

Unter diesen Bedingungen will der Bund vermutlich auch Prozesse zur Wasserstoffproduktion fördern, bei denen Treibhausgase freiwerden. Das geht speziell aus einem Änderungsvorschlag für den neuen Paragrafen 64a im EEG hervor. Sogenannter grauer Wasserstoff, der vor allem aus Erdgas gewonnen wird und klimaschädlich ist, wird darin nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Den Paragrafen 64a in der vorgelegten Form lehnt der Ökostromanbieter Greenpeace Energy als „nicht zielführend“ ab. „Hier werden auch Hersteller von Wasserstoff, der klimaschädlich produziert wird, von der EEG-Umlage befreit. Das darf nicht sein“, sagt Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy gegenüber Klimareporter°.

„Blauer Wasserstoff“ wird aus Erdgas gewonnen, wobei die entstehenden CO2-Emissionen abgeschieden und unterirdisch gespeichert werden sollen.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! (Foto/Ausschnitt: Raimond Spekking/​Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

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