Windenergie-Abstand: NRW macht ernst mit 1000 Meter

Windkraftanlage (Enercon) im GegenlichtFoto: Guido Bröer
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will den Mindestabstand zwischen Windenergie-Anlagen und Wohnbebauung auf 1000 Meter festschreiben.

Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) und die unter anderem für Bau, Heimat und Kommunales zuständige Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) gaben dies heute, einen Tag vor Heiligabend bekannt. Mit dem 1000-Meter-Abstand für Windenergie-Anlagen will NRW die Spielraum für landesspezifische Regelungen, den die Bundesregierung durch das bundesweit geltende Baugesetzbuch im Sommer 2020 eröffnet hat, voll ausschöpfen. Die Landesministerin und der Landesminister haben jetzt eine Verbändeanhörung über einen entsprechenden Gesetzentwurf eingeleitet

Ein Herzensthema von schwarz-gelb

Windenergie-Abstände waren im letzten Landtagswahlkampf ein Topthema, vor allem für die FDP. Die schwarz-gelbe Koalition hat seitdem in ihrem Windenergieerlass noch höhere Mindestabstände von 1500 Metern festgeschrieben. Dieser Wert hat allerdings lediglich empfehlenden Charakter. Er bindet die Kommunen und andere Genehmigungsbehörden nicht. Erst durch die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, für die sich sich die NRW-Landesregierung in einer Bundesratsinitiative besonders stark gemacht hat, können die Länder Mindestabstände bis maximal 1000 Metern rechtssicher definieren.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht einen Mindest-Abstand von 1.000 Metern zwischen Windenergie-ANlagen und Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile vor, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind. Des Weiteren wird für den Außenbereich der Tatbestand der „vorhandenen Wohnbebauung von einigem Gewicht“ eingeführt, der mit mindestens zehn Wohngebäuden definiert wird. Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu diesen Gebieten soll künftig 1.000 Meter betragen. Für Anlagen, die über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, solle genauso wie für vollständig vorliegende Bauanträge ein Bestandsschutz gelten, versicherten die Ministerien in ihrer gemeinsamen Presseerklärung.

Kritik der Opposition

Wibke Brems, energiepolitische Sprecherin der oppositionellen Grünen im NRW-Landtag nennt die Absichtserklärung der Landesregierung „blanken Zynismus”: „Diese Landesregierung ist an Widersprüchlichkeit kaum mehr zu überbieten. Innerhalb von zwei Tagen stellt sie einerseits eine, wenn auch unzureichende, Verschärfung der Klimaschutzziele im Klimaschutzgesetz NRW vor und andererseits die Einführung fester Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen. Gegenüber der bisherigen Abstandsempfehlung im Landesentwicklungsplan von 1.500 Metern ist der jetzt beschlossene feste Mindestabstand von 1.000 Metern selbst zu Splittersiedlungen im Außenbereich ein deutlich stärkerer Eingriff und wird die möglichen Flächen für die Windenergienutzung massiv einschränken. Dass die Landesregierung in ihrer Pressemitteilung vom Aufwind für die Windenergie spricht, ist blanker Zynismus.”

23.12.2020 | Quellen: Staatskanzlei des Landes NRW, B90/Die Grünen NRW© Solarthemen Media GmbH

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