Schnellladegesetz: Ausschreibungssystem für Ausbau von Schnellladepunkten für E-Autos

Zu sehen ist eine Ladesäule. Das Schnellladegesetz sieht ein Ausschreibungssystem vor.Foto: Guido Bröer
Der BDEW fordert, dass die Ausschreibungen die Bestandsinfrastruktur angemessen berücksichtigen.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Schnellladegesetzes (SchnellLG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für ein staatliches Ausschreibungssystem geschaffen werden, das den Ausbau öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für reine Batterieelektrofahrzeuge bis 2023 gewährleistet.

„Wer sich ein E-Auto kauft, will damit auch auf längeren Strecken unterwegs sein. Für die notwendigen Ladevorgänge schafft das Gesetz den passenden Rahmen für ein bundesweit flächendeckendes und nutzerfreundliches Schnellladenetz. Das Laden muss schnell gehen und die Nutzer müssen mit Kredit- und Girokarten bezahlen können. Damit schafft der Bund attraktive Voraussetzungen, um den Hochlauf der klimafreundlichen Elektromobilität voranzubringen“, sagt der für Verkehr zuständig Stellvertretende Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange zum Entwurf vom Schnellladegesetz.

„Das Schnellladegesetz kann eine Chance für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur sein, es darf den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur jedoch nicht gefährden. Ladeinfrastruktur muss bedarfsgerecht aufgebaut werden, kundenfreundlich ausgelegt und kosteneffizient sein“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Für Unternehmen, die bereits investiert haben und Ladepunkte betreiben, muss sichergestellt werden, dass ihre bestehenden Geschäftsmodelle auch weiterhin im Markt bestehen können. Deshalb ist es elementar, dass die Ausschreibungen die Bestandsinfrastruktur angemessen berücksichtigen, auf Kosteneffizienz setzen und einen echten Wettbewerb sicherstellen. Das ist auch wichtig, damit die Marktakteure weiter investieren können und jetzt nicht bis zu den Ausschreibungen ihre Ausbauaktivitäten einstellen.“

Außerdem fordert Andreae, dass das staatliche Engagement wieder endet, sobald sich Elektromobilität auf dem Markt etabliert hat. „Dieses Ausstiegsszenario fehlt. Auch die Zielerreichung selbst ist im Gesetz nicht definiert. Der Begriff der Flächendeckung ist dehnbar und gibt keinen Hinweis darauf, wann diese erreicht ist oder in welchen Regionen diese sogar schon erreicht wurde. Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität hat hierzu bereits eine Definition und Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet, die in unseren Augen als Basis dienen könnten. Hier gehen wir von einer Flächendeckung im Fernverkehr aus, wenn entlang der Hauptverkehrsachsen alle 30 bis 50 km ein Schnellladestandort bereitsteht.“

Kritik am Schnellladegesetz-Entwurf: Zu wenig konkret

Cem Özdemir von der Bundestagsfraktion der Grünen kritisiert, dass die deutschen Autohersteller bisher selbst nicht geschafft haben, ein hochwertiges Schnellladenetz in die Fläche zu bringen. Es sei daher grundsätzlich richtig, wenn der Bund nun endlich eine aktive Rolle einnimmt in Sachen Schellladenetz. „Wir kommen bei der E-Mobilität nur voran, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher eine flächendeckende Ladeinfrastruktur vorfinden“, sagt Özdemir. „Scheuers Vorschlag ist aber eine Art Blankoscheck und lässt bisher komplett offen, was er bei seiner Ausschreibung konkret plant. Mit dem Vorschlag schafft sich der Verkehrsminister nun pauschal eine ganze Reihe von Befugnissen, aber was nachher konkret kommen soll, verrät er uns noch nicht. Wir Grüne fordern den Verkehrsminister auf, dass er seine Ausschreibungspläne ganz konkret vorstellt, damit wir ein Gesetz beschließen können, bei dem wir alle wissen, was wir am Ende bekommen.“

Der Ausbau des Ladenetzes geht nicht ohne die Betreiber, sondern gelingt nur mit ihnen, so der Grüne Verkehrsexperte. Bereits getätigte Investitionen und Geschäftsmodelle bestehender Ladesäulen dürfte man nicht kannibalisieren. Es ginge darum, die bereits bestehenden Ladesäulen sinnvoll und vor allem schnell zu ergänzen, nicht zu ersetzen.

10.2.2021 | Quelle: BDEW, Grüne Bundestagfraktion, CDU/CSU-Bundestagsfraktion | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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