© ThanksForYourLike pixabay/ Elektroauto beim Laden
© ThanksForYourLike pixabay/ Elektroauto beim Laden

E-Mobilitätspaket für klimafreundliche Flotten startet

E-Mobilitätsförderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine ist ab sofort abholbar

Der Verkehr ist nach wie das große Sorgenkind beim Klimaschutz. Deshalb stellt das Klimaschutzministerium (BMK) für das Jahr 2021 insgesamt 46 Millionen Euro im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2021 zur Verfügung. Ab sofort können sich Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine ihre Förderung unter anderem für eine klimafreundliche E-Flotte aus diesem Topf abholen.

"Die Zukunft unserer Mobilität ist klimafreundlich und emissionsfrei. Mit diesem E-Mobilitätsförderpaket können Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften die Mobilitätswende aktiv und klimafit mitgestalten. Denn jede Flotte, die in Zukunft elektrisch fährt, bringt uns diesem Ziel näher. Klimaschutz als Job- und Wirtschaftsmotor löst dabei vielfach Investitionen aus, die jede Menge Arbeitsplätze sichern und schaffen", sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Das Förderbudget steht für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen zur Verfügung. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen und Förderungen für E-Zweiräder, E-Leichtfahrzeuge, E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Fahrzeuge, E-Flotten, E-Busse, E-Logistik, E-Sonderfahrzeuge, Ladeinfrastruktur sowie für Multimodale Mobilitätsknoten beantragen.


Was wird gefördert?

Das Förderbudget steht für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen zur Verfügung. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Je nach geförderter Maßnahme erfolgt die Einreichung zur Förderung VOR oder NACH der Anschaffung. So muss der Antrag für schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse, E-Flotten, E-Sonderfahrzeuge und multimodale Mobilitätsknoten vor der Anschaffung gestellt werden. Wer E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen anschafft, muss den Antrag im Nachhinein stellen. Eine detaillierte Übersicht über alle Förderangebote finden sich im Förderleitfaden. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.

Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden - dort wo festgehalten - in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt.

SERVICE: Die Einreichung ist ab sofort möglich. Alle Informationen rund um die Förderungen für E-Mobilität stehen unter www.umweltfoerderung.at zu Verfügung.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /