GEIG-Novelle für leichteren Ausbau der E-Mobilität

Zu sehen ist ein E-Auto mit Ladekabel. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz soll die Elektromobilität voranbringen.Foto: FPM-BERLIN / stock.adobe.com
Auf der grünen Wiese laden die Wenigsten ihr E-Auto.
Der Bundestag hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet.

Entgegen der Regierungsvorlage sind auf Beschlussempfehlung des Bauausschusses, die der Bundestag bestätigt hat, mehr Hauseigentümer vom GEIG betroffen. Neue Wohngebäude müssen laut GEIG ab sechs Stellplätzen mit Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität ausgestattet werden. Das heißt, vom Zählerkasten bis zu jedem Stellplatz muss alles so vorbereitet sein, dass Anschlüsse, Schutzelemente und Leitungen, z.B. über Leerrohre, leicht zu installieren sind. Bei Nichtwohngebäuden gelten die Vorschriften ab sieben Stellplätzen. Hier muss jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein. Außerdem ist direkt mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Für Bestandsbäude greifen die gesetzlichen Regelungen des GEIG bei mehr als 10 Stellplätzen; für Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität müssen Eigentümer hier sorgen, wenn eine größere Renovierung erfolgt (mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle). Aber nur, wenn diese Renovierung den Parkplatz umfasst oder die Elektrik des Gebäudes oder des Parkplatzes. Ausnahmen gibt es, wenn die Kosten für die Leitungsinfrastruktur die Gesamtkosten für die Renovierung um 7 Prozent überschreiten.

Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen – auch im Bestand – müssen laut GEIG ab 2025 mindestens einen Ladepunkt für die E-Mobilität errichten.

Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen

Ulrich Lange, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zuständig für Verkehr, Bau und Wohnen erklärte zur Verabschiedung vom Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: „Das Gesetz ist ein dringend benötigter Ausbaubeschleuniger für die klimafreundliche Elektromobilität.”

Von den Regelungen nicht erfasst sind Ein- oder Zweifamilienhäuser. „Hier wurde eine Chance vertan, zumal Ein- und Zweifamilienhäuser über 80 Prozent aller neu gebauten Wohngebäude ausmachen”, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

22.2.2021 | Autor: Andreas Witt
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