Solarpflicht für Parkplätze in NRW strittig

Luftauzfnahme aines PV-überdachten Parkplatzes mit AutosFoto: jeson / stock.adobe.com
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen möchte es im Rahmen der Novelle der Landesbauordnung zur Pflicht machen, neue, größere Parkplätze mit solaren Überda­chungen auszustatten. Wie sich jetzt zeigt, hat sie mit Widerstand zu rechnen. Dabei hat mit Baden-Württemberg ein erstes Bundesland mit seinem Klimaschutzgesetz eine solche Solarpflicht für Parkplätze bereits gesetzlich fixiert.

Ab 25 Stellplätzen, so sieht es der Entwurf zur Novelle der Landesbauordnung NRW vor, sind neue Parkplätze mit Photovoltaikanlagen oder ersatzweise Solarthermieanlagen auszustatten. Ziel der Landesregierung ist es, die tristen Parkflächen auch für die Energiewende zu nutzen. Gleichzeitig sollen die Module Schatten spenden. Kommunen können die Eigentümer dann von der Solarpflicht für Parkplätze befreien, wenn städtebauliche Gründe dagegen sprechen oder die Installation der Anlagen nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand zu realisieren wäre.

Unterstützung findet die Landesregierung beim Landesverband Erneuerbare Energien. Der will allerdings noch weitergehende Verpflichtungen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden fordert, wie sie Hamburg gerade eingeführt hat (siehe Interview in Solarthemen 536).

Verbände reagieren ablehnend

Einige andere Verbände wollen sich dem Vorschlag der Regierung jedoch nicht anschließen, wie sich auch bei einer Anhörung des Landtags am 5. Februar dieses Jahres zeigte. Verbände aus der Wohnungswirtschaft lehnen eine Solarpflicht vor allem ab, weil die Installation der Anlagen zu höheren Kosten führe. So weist der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen auf steuerliche Nachteile hin. Wohnungsbauunternehmen könnten ebenso wie Wohnungsbaugenossenschaften in die Gewerbesteuerpflicht hineingeraten, wenn sie PV-Anlagen betrieben und damit gewerblich tätig würden. Dieses Problem haben Länder und der Bund jedoch schon erkannt – es gilt genauso für PV-Anlagen auf Gebäuden.

Ein weiteres Argument, das auch die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände vorbringt, richtet sich auf die Gestaltung der Städte. Sie haben hier vor allem den Einzelhandel im Blick. Deren „uniforme” Verkaufsstätten möchten sie möglichst kaschieren und sehen hier Bäume und Sträucher als Mittel. PV-Anlagen stünden dem entgegen. Doch wollten Kommunen eine nennenswerte Begrünung von Parkplätzen tatsächlich durchsetzen, so gäbe ihnen der Gesetzentwurf genau dafür über die städtebaulichen Gründe als Ausnahmeoption ein Instrument zur Hand.
Jetzt liegt es am Landtag, die Novelle weiter zu beraten. Ob die Solarpflicht für Parkplätze am Ende in der Landesbauordnung verbleibt, ist offen.

23.2.2021 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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