In Bayern starten erste Anlagen der Agri-Photovoltaik

Zu sehen ist eine Agri-PV-Anlage, die Bundesregierung plant den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.Foto: Fraunhofer ISE
Anlage der Agri-PV: hier in Baden-Württemberg.
Im Zuge der jüngsten Innovationsausschreibung entfiel die Hälfte der Zuschläge für besondere Solaranlagen auf Bayern. Drei Agri-PV-Projekte sind darunter.

In Bayern stehen die ersten Anlagen der Agri-Photovoltaik in den Startlöchern. Darüber informierte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (STWI). Bei der jüngsten Innovationsausschreibung mit besonderen Solaranlagen der Bundesnetzagentur gingen 20 Zuschläge und damit nahezu die Hälfte der bundesweiten Zuschläge (43) an den Freistaat. Erstmals kamen dabei Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen (Agri-, Floating- und Parkplatz-PV) zum Zuge. Davon entfielen drei Zuschläge für Agri-PV-Anlagen mit 2,9 MW auf Bayern. Die verbleibenden Zuschläge gingen ferner an Anlagenkombinationen aus PV-Freiflächenanlagen mit Speicher.

Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Jetzt beginnt auch die dringend notwendige Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten von Solarkraft. Erstmal konnten sich Investoren mit Agri-PV-Projekten bewerben und drei der Zuschläge gingen nach Bayern, in die Landkreise Deggendorf, Landshut und Altötting.“ Die Land- und Energiewirte zeigten somit die Potentiale der Agri-PV in Bayern auf.

„Eigenes Ausschreibungssegment für Agri-PV nötig“

Für das Ausschreibungsvolumen von 397 Megawatt gingen ferner insgesamt 45 Gebote mit insgesamt 435 MW ein. Davon erhielten 43 Gebote mit einer Gebotsmenge von 403 MW einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte reichen ferner von 3,95 bis 7,43 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert lag bei 5,42 ct/kWh.

Laut Aiwanger bedarf es bei der geplanten Aufnahme in die regulären EEG-Ausschreibungen eines eigenen Ausschreibungssegmentes. Denn die Investitionen für die über Feldern aufgeständerte Solarpanele liegen deutlich höher als bei herkömmlichen Freiflächenanlagen. Dies gelte vor allem jetzt, wo die Preise für Stahl, Holz und anderes Baumaterial ständig steigen. Die von Bayern lange geforderte vollständige Zuordnung von Agri-PV-Anlagen zum landwirtschaftlichen Betrieb setze der Bund nun um. Damit entstehen insbesondere im Erbschaftsfall keine hohen Steuerbelastungen.

18.5.2022 | Quelle: STMI Bayern | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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