© Parlamentsdirektion-Christian Hikade
© Parlamentsdirektion-Christian Hikade

Bundesrat stimmt Novellierung von 18 Umweltgesetzen zu

Verwaltungsreformgesetz umfasst unter anderem UVP, Klimaschutz, Wasserwirtschaft, Tierhaltung und Bundesgärten

Wien - Der Bundesrat diskutierte gestern über das umfangreiche Verwaltungsreformpaket des Umweltministeriums, das viele Vereinfachungen in den Bereichen des Umweltministeriums bringen soll. Umweltminister Andrä Rupprechter hatte zuvor betont, dass es durch die Novellierung zu keiner Herabsetzung der Umweltstandards kommt. Ähnlich wie im Nationalrat sorgte auch in der Länderkammer die Behandlung zentraler Umweltthemen im Verfassungsausschuss anstatt im Umweltausschuss für Kritik. Zur Diskussion standen heute vor allem die Deregulierungsmaßnahmen bei der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und im Wasserrecht. Die Länderkammer stimmte dem Reformpaket mehrheitlich zu.

Wolfgang Beer (S/W) hob positiv hervor, dass durch die Reform Fristen bei der UVP gestrafft und Doppelgleisigkeiten vermieden werden, wodurch schnellere Einzelprüfungen möglich werden. Peter Samt (F/St) sah in Bezug auf die UVP nicht alle Möglichkeiten zur Vereinfachung ausgeschöpft und kritisierte, dass diesbezügliche Anträge seiner Fraktion im Nationalrat stets abgelehnt werden. Nicole Schreyer (G/T) bemängelte vor allem den Entfall der Stellungnahme des Umweltbundesamts bei der UVP und den fehlenden Zugang von Einzelpersonen und NGOs zu ordentlichen Gerichtsverfahren, die in der Aarhus-Konvention vorgesehen sind. Zu Vorwürfen Samts, wonach es im Mai zu einer weiteren Reform der UVP-Verfahren kommen wird, betonte Beer, dass diese einen andauernden Anpassungsprozess erfordere.

Beim Wasserrechtsgesetz kritisierte Schreyer vor allem die Ausweitung der Fristen und dass nun der Planer von Wasserprojekten auch die Umsetzung bestätigt, wodurch das "6-Augen-Prinzip" wegfällt. Eine Bestätigung des Planers sei auch bei anderen Bauvorhaben üblich, antwortete ihr Martin Preineder (V/W). Samt kritisierte vor allem, dass Umweltminister Rupprechter eigentlich keine Daten sammeln wollte, nun aber eine elektronische Meldung von Wasserbefunden plane. Schreyer vermisste auch die Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans, der bereits seit 2015 fertiggestellt ist.

Nicole Schreyer kritisierte bei der Zusammenlegung des Nationalen Klimaschutzkomitees (NKK) und des Nationale Klimaschutzbeirats (NKB), dass es nun einer Dreiviertel-Mehrheit bei Entscheidungen braucht, wodurch progressive Ideen zum Klimaschutz keine Chance mehr haben würden. Sie befürchte zudem, dass durch die ausfallende Berichtlegung im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes die öffentliche Diskussion erschwert wird.

Bundesminister Andrä Rupprechter sah im Deregulierungspaktes seines Ressorts einen großen Wurf für die Entbürokratisierung. Die Diskussionen im Nationalrat und den Bundesratsausschüssen hätten bestätigt, dass es dadurch zu keiner Vernachlässigung von Umweltschutzinteressen kommt. Beim Wasserrecht könnten durch Anzeige- statt Bewilligungsverfahren jährlich 2.000 Verfahren eingespart werden und die UVP sei nun ein Verfahren, das in einer Behörde - meist Landesbehörde - durchgeführt werden kann, was zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren führt. Einmal mehr bekräftigte Rupprechter sein Vorhaben, Behörden in den ländlichen Raum zu verlegen, um diesen zu stärken.

Quelle: Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /