Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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GIH-Bundeskongress gibt Ausblick auf die neue BMWi-Strategie

Förderung für rein fossile Heizungen soll enden

A.Kuhlmann, Dena, D. Kalischer, KfW; T. Herdan, BMWi, K. Müller, vzbv und J. Leppig, GIH diskutieren zu Förderstrategien und Energieberatung. © A. Morhart

Thorsten Herdan, Abteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, plauderte aus dem Nähkästchen: "Wir werden uns Gedanken darüber machen, wie wir mit rein fossil befeuerten Heizungen umgehen." Mit Erdgas oder Erdöl betriebene Kessel würden zwar nicht verboten. Aber während es derzeit beim KfW-Programm 430 ("Energieeffizient Sanieren") noch einen Zuschuss für den Ersatz eines alten durch einen neuen, effizienteren Öl- oder Gaskessel gibt, soll damit zukünftig Schluss sein, sagte er auf der Abschlussdiskussion beim 5. Bundeskongress des Gebäudeenergieberater-Dachverbands GIH in Berlin.

Zwar ist die neue Wärmemarkt-Förderstrategie von der Ministerin noch nicht abgenickt. Erst für den 12. Mai ist die Vorstellung angekündigt. Doch den Punkt mit den größten Auswirkungen formulierte Herdan vorsichtig: "Wir werden uns Gedanken darüber machen, wie wir mit rein fossil befeuerten Heizungen umgehen." Herdan, der im Ministerium die Abteilung "Energiepolitik - Wärme und Effizienz" leitet, sah da "überwiegend Mitnahmeeffekte" und fragte: "Wenn sich jemand entscheidet, seine alte Gasheizung einfach nur durch eine neue Gasheizung zu ersetzen, und er findet am Markt sowieso nur eine Gas-Brennwertheizung (...) - dann soll er's machen, aber warum sollen wir das fördern?" Geld, das bisher in diese Förderung gegangen sei, wolle man "beispielsweise auf hybride Systeme packen".

Grundsätzlich, so Thorsten Herdan, werde gelten: Je weniger CO2, desto höher die Förderung. Es werde einen neuen Förderstrang für Niedertemperatur-Wärmenetze ("Wärmenetze 4.0") geben. Energieeffizienz und erneuerbare Energien gehörten zusammen; deshalb würden das Marktanreizprogramm (MAP) und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zusammengelegt.

Auch deutete er an, dass zukünftig eine geförderte Energieberatung nicht mehr unbedingt unabhängig sein müsse, sofern das für den Beratenen transparent sei. Wer sich beraten lässt, solle wählen können. Damit solle "die Basis verbreitert" werden. Andererseits werde man "Haftung einführen", sagte Herdan, ohne auf Details einzugehen.

Bemerkenswert selbstkritisch gab der Abteilungsleiter die Wirkungslosigkeit der Kampagne "Deutschland macht's effizient" des BMWi seit Mai 2016 zu. "Wir haben 15 Millionen (...) in eine Kampagne gesteckt (...). Was haben wir erreicht, wenn ich jetzt nur mal auf die Heizung kucke? Nix!" Neue Vorschriften für den selbstgenutzten Wohnungsbestand werde es nicht geben: "Wir werden es nicht machen wie in Baden-Württemberg -, dass wir (...) vorschreiben, ab wann Sie welche Investitionen in Ihr Haus stecken müssen." Darin war er sich einig mit dem GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig: "Sobald Ordnungsrecht ins Spiel kommt, werden wir alle erleben, dass dann die Kunden sehr kreativ sind - ähnlich, wie es im öffentlichen Bereich war, dass Gebäude vorgezogen worden sind (...), denn es könnte ja sein, dass es strenger wird." Auch das Publikum im Saal sah es bei einer kleinen Abstimmung mehrheitlich so, wenn auch mit vielen Gegenstimmen.

Den Begriff Ordnungsrecht differenzieren

Eine dieser Gegenstimmen gehörte Dena-Chef Andreas Kuhlmann, der auf den weit gefassten Begriff "Ordnungsrecht" verwies: "Die ganze Erfolgsgeschichte, die wir im Gebäudesektor auch beim Neubau und so weiter hinter uns haben - das ist doch alles Ordnungsrecht: wenn wir Standards festlegen; wenn wir die verbessern; wenn wir das behutsam machen, die Schrauben etwas festdrehen." Etwas anderes sei es, "wenn man den Hauseigentümer nervt, weil er irgendeine besondere Aktion unbedingt machen muss".

Detlev Kalischer, Direktor bei der KfW, bestätigte, dass es eine Diskussion über eine mögliche Gewerkeliste gebe. Im Gegensatz zu heute würde damit Handwerkern erlaubt, Hausbesitzer nur zu geförderten Einzelmaßnahmen wie einer Dämmung oder einem Fensteraustausch zu beraten. "Bescheidenen Erfolg" sagte GIH-Chef Jürgen Leppig einer solchen Regelung voraus und verwies auf die hohe Auslastung der Handwerker sowie die Erfahrungen beim Förderprogramm zum Heizungspumpenaustausch.

Handwerker als Berater - Verbraucherzentrale ist skeptisch

Klaus Müller, Geschäftsführer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kündigte an, die weitgehende Beschränkung auf Architekten, Ingenieure und Physiker bei vom vzbv beauftragten Beratungen beizubehalten. Der Beratungsansatz sei gewerkeübergreifend: "Wir wollen den Menschen, die zu uns kommen, sagen können: Bei Dir ist es die Heizung (...), bei Dir ist es die Gebäudehülle, bei Dir sind es die Fenster, bei Dir sind es die Erneuerbaren. Die Erfahrung war bisher, dass dieses mit Handwerkern in der Vergangenheit häufig schwierig war."

Damit handelte er sich Kritik aus dem Publikum ein. Müller habe die Handwerksmeister "hier so ein bisschen als Deppen hingestellt. Es gibt sehr wohl Handwerksmeister, die eine Zusatzausbildung haben, die (...) ein Gebäude ganzheitlich betrachten können." GIH-Chef Leppig forderte sogar, man müsse "den Handwerker und den, der eine Ausbildung an einer Hochschule macht, gleichsetzen in der Wertigkeit". Der Handwerkermangel habe inzwischen dazu geführt, "dass für Heizungs-Komplettsanierungen gar keiner mehr kommt, weil es interessanter ist, eine Bad-Komplettsanierung zu machen."

Einen Ausweg sah er bei der Industrie. Diese müsse Produkte liefern, die einfach einzubinden seien, die "das Wissensdefizit im Handwerk, das teilweise da ist, durch intelligente Lösungen kompensiert". Schließlich würden 90 Prozent der Heizungen genau so eingebaut, wie sie das Werk verließen. von Alexander Morhart

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