Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Feuerstättenampel verschafft Verbrauchern Transparenz

Rote Karte für alte Holzöfen bis Ende 2017

Für alte Kaminöfen ist 2017 die Nachrüstung Pflicht. © M. Grossmann / Pixelio

Alte Kaminöfen müssen nach und nach außer Betrieb genommen oder mit modernen Feinstaubfiltern nachgerüstet werden. Öfen bis zum Baujahr 1984 sind bis Ende 2017 in der Pflicht. Damit das Thema für Endverbraucher transparenter wird, haben der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) eine plakative Einordnung für Feuerstätten entwickelt: Die so genannte Feuerstättenampel.

Die Feuerstättenampel ist ein Merkblatt und zeigt anhand der Farben Rot, Gelb und Grün, wie mit der Feuerstätte in Zukunft zu verfahren ist. Die anschauliche Einordnung anhand der Farben zeigt dem Betreiber auf, welche Emissionswerte seine Feuerstätte hat und wann sie veraltet ist und somit gegen ein modernes Gerät ausgetauscht werden muss. Rot steht für 'Das Gerät ist bereits über 40 Jahre alt und überfällig'. Abgestufte Orangetöne veranschaulichen die Fristen bis 2017, 2020 und 2024 und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Feuerstätte stilllegen, nachrüsten oder austauschen muss. Und wessen Ampel auf 'Grün' steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem Gewissen betreiben.

Aufgrund moderner Verbrennungstechnik - einer optimierten Luftzufuhr, der Verwendung neuer Materialen und ausgeklügelter Konstruktionen - verursachen moderne Feuerstätten erheblich weniger Emissionen als Altgeräte. Quelle: HKI / pgl

 

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