Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Handwerker bieten Dachcheck an

Dachdecker: Dachwartung ist Pflicht

Hausbesitzer sollten den Zustand ihres Dachs im Auge behalten. © Nelskamp

Dächer müssen regelmäßig gewartet werden, sonst könne der Versicherungsschutz verloren gehen, so der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Er rät, das Dach regelmäßig auf etwaige Schäden kontrollieren zu lassen.

Der ZVDH hat eine eigene Webseite online gestellt. Dort gibt es die Möglichkeit, direkt nach einem Dachdeckerunternehmen in der Nähe zu suchen oder eine Anfrage zu starten. Informationen zu den Kosten gibt es auf der Webseite nicht.

Der Dachdeckerverband argumentiert, dass Hausbesitzer ein Augenmerk auf die Bedingungen ihrer Versicherungen haben sollten. Denn sowohl bei der Gebäudehaftpflicht- als auch bei der Wohngebäudeversicherung gegen Sturm, Hagel oder Brand müssten Hauseigentümer ihr Dach regelmäßig warten lassen. "Die Rechtsprechung hat in vielen Urteilen bestätigt, dass der Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlöschen kann. In Extremfällen, zum Beispiel, wenn Personen durch herabfallende Dachteile verletzt oder gar getötet werden, kann diese Rechtslage den wirtschaftlichen Ruin des Hausbesitzers bedeuten", warnt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.

Alexander Wiech vom Hausbesitzerverband Haus und Grund hält einen solchen regelmäßigen Dachcheck durch Experten dagegen nicht für notwendig, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Manche Branchen versuchten, aus solchen Checks Kapital zu schlagen. Es sei zwar richtig, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer häufig die Pflicht festgehalten sei, das Dach in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Hausbesitzer seien bereits auf der sicheren Seite, wenn sie selbst regelmäßig das Dach in Augenschein nähmen und offensichtliche Mängel ausbessern lassen, so Wiech. Eine schriftliche Dokumentation dieser Inspektion sei von Vorteil, am besten mit Fotos.

Die Position, dass es Wartung nicht verpflichtend ist, bestätigen auch Versicherungen wie die Wüstenrot & Württembergische. Es gebe in den Wohngebäudebedingungen (VGB) entsprechende Sicherheitsvorschriften, die besagen, dass das Dach in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten sei. "Turnusmäßige Wartungsintervalle sind jedoch nicht beschrieben und uns auch von Mitbewerbern so nicht bekannt", so die Versicherung auf Anfrage. pgl

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