Scheitern des Gebäudeenergiegesetzes wurde bedauert

"Der Bund ist bei Niedrigstenergiegebäuden kein Vorbild"

Karsten Voss, Uni Wuppertal sprach sich für CO2-Klassen bei Gebäuden aus. © P. Grund-Ludwig

Eine topaktuelle Bestandsaufnahme der Rahmenbedingungen für die Energiewende im Gebäudebereich gibt es traditionell bei den Berliner Energietagen. Die Referenten gaben einen Überblick über Debatten auf EU-Ebene und die aufgrund der Bundestagswahl eher auf Durchhalten ausgelegten Vorhaben der Ministerien. Auch neue Themen wie eine Klassifizierung von Häusern anhand ihrer CO2-Bilanz kamen zur Sprache.

Jan Rosenow, Politikbeobachter vom internationalen Think Tank Regulatory Assistance Project kommentierte das Winterpaket der EU. Darin wurde unter anderem die aktuelle EU-Gebäuderichtlinie verhandelt. Die sei nicht besonders ambitioniert, insbesondere gebe es keine Maßnahmen für den Gebäudebestand. Damit sei sie "einer der schwächeren Bausteine des Pakets. Die EU müsste weitergehen und die Menschen konkret bei der Sanierung unterstützen", forderte Rosenow.

Schwach sei auch die Governance-Verordnung zur Energiewende. Die definiert bei den relevanten Themen wie der Gebäuderichtlinie zwar, in welchem Rahmen Mitgliedsstaaten berichten, es gebe aber keine Sanktionsmechanismen, so Rosenow: "Wenn ein Land sagt, dass es die Ziele nicht erreicht hat, hat das keine Konsequenzen." Im Detail müsse eigentlich an vielen Punkten nachgebessert werden, im Moment sehe es aber eher nach einer Verwässerung der Ziele im Gebäudebereich aus.

Aus für das Gebäudeenergiegesetz

Allseits bedauert wurde auf den Berliner Energietagen das Aus für das Gebäudeenergiegesetz in Deutschland, das Wärmegesetze und Energieeinsparverordnung unter einen Hut bringen sollte. Das, so die Vertreter aller Ministerien, müsse nach den Wahlen wieder aufgenommen werden. Das Scheitern habe man bedauert, betonte etwa Ulrich Benterbusch, Ministerialdirigent im Wirtschaftsministerium. "Viele haben in den Verbänden zu spät gesehen, was das Gesetz gebracht hätte. Das Thema muss in der nächsten Legislatur sofort wieder auf die Tagesordnung." Damit, so mahnte Ulf Sieberg vom Bundesverband Erneuerbare Energien, könne es aber nicht getan sei. Er mahnte vielmehr ein Vorgehen an das sicherstelle, dass das Gesetz beim nächsten Anlauf nicht erneut vor dem Einbringen in die parlamentarische Debatte scheitere. Der Koalitionsausschuss hatte das Gesetz für viele überraschend gekippt.

An anderen Punkten geht es dennoch voran. Andrea Meyer als Vertreterin des Bundesumweltministeriums kündigte an, dass ihr Ministerium bis 2018 ein Maßnahmenprogramm erstellt, das den derzeit gültigen Klimaschutzplan umsetzt. Fortgeschrieben wird dieser dann 2020. Er soll konkrete Maßnahmen enthalten, um die Sektorziele zur Reduzierung der Treibhausgase zu erreichen. Dabei ist auch der Bund gefordert.

"16 Länderbauordnungen sind nicht hilfreich"

Dabei gab es durchaus kritische Worte, gerne an das jeweils andere Ministerium. So nahm der wirtschaftsministeriale Ulrich Benterbusch das Bundesumwelt- und -bauministerium in die Pflicht: "Bei der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sind wir nicht weitergekommen. Das ist unbefriedigend. Wenn wir als Bund nicht in der Lage sind, die Vorbildwirkung umzusetzen, wie wollen wir das von den Kommunen und Kreisen erwarten." Da müsse man auch über das Wirtschaftlichkeitsgebot nachdenken. Auch beim Contracting sei man "noch lange nicht da wo wir sein wollen." Einer der Gründe dafür seien die Länderbauordnungen. 16 Regelungen in 16 Ländern seien nicht hilfreich, man arbeite an einer Vereinheitlichung, erklärte Benterbusch.

Er kündigte außerdem die Veröffentlichung des Grünbuchs Effizienzpolitik an. Dabei sprach er sich dafür aus, bei den Erneuerbaren nicht zuerst an Sektorkoppelung zu denken, sondern zunächst zu überlegen, wie man Erneuerbare Energien direkt in den Sektoren selbst einsetzen könne. Interessanterweise nannte er dann als Beispiel Solarthermie aus Großanlagen mit entsprechenden Speichern, eine lange Zeit eher stiefmütterlich behandelte Technologie.

EnEV-Auswertung der Länder liegt vor

Bei einer Ankündigung blieb es in Bezug auf die Auswertung der Berichte der Länder zum Vollzug der EnEV und zu Energieausweisen. Die lägen den Ministerien vor, eine Analyse sei in Arbeit, so Andreas Jung, Referatsleiter im Bundeswirtschaftsministerium.

Benterbusch versprach  in seiner Rede bei den Energietagen außerdem, den Förderdschungel zu lichten und die Zugangsvoraussetzungen zu vereinfachen. "Das wird ein bißchen dauern und geht nicht über Nacht. Da gehört die Aufgabe dazu, das Marktanreizprogramm und das Gebäudesanierungsprogramm zusammenzubringen, ebenso die  Errichtung eines One-Stop-Shop", unterstrich er. Als positives Pilotprogramm nannte er das Projekt Einsparzähler. "Wir wollen damit erreichen, dass Verbräuche gemessen und Einsparungen beziffert werden können."

Eine Vereinfachung mahnte auch Professor Karsten Voss von der Bergischen Universsiät Wuppertal an. Die Vielfalt der Labels, Maßnahmen und Werkzeuge führe zur Irritationen bei den Verbrauchern. So treiben nach seiner Auffassung Effizienzklassen bei Wärmeerzeugern Anreize in die falsche Richtung. "Da Endenergie berücksichtigt wird, spielen Holzheizungen dabei gar keine Rolle." Effizienzhaus Plus in der jetzigen Form sei eine technologisch fragwürdige Festlegung auf Wärmepumpe und PV.

Er kritisierte auch die Verschärfung der Randbedingungen wie bei der EnEV, wenn dann parallel dazu Änderung der Messgrößen wie dem Primärenergiefaktor für Strom gemacht würden. Dadurch seien die Erfolge kaum noch messbar.

Energieausweis misst nur Sollwerte

Fehlende Messbarkeit kritisierte er auch beim Energieausweis. Die Dokumenten für den Bestand berücksichtigten die Bedingungen, unter denen das Gebäude genutzt wird, nicht. Die neuen Gebäude wiederum "werden nicht annähernd so betrieben wie gedacht. Erschreckend ist, dass wir das akzeptieren", sagte Voss. Die Motivation, die Daten im Energieausweis einzuhalten, müsse in Geld gefasst werden, sonst bliebe der hohe Unterschied zwischen Planung und Realität. Der Vorschlag von Voss: Die Etablierung von CO2-Klassen für Gebäude, die jährlich nachzuweisen sind. Noch kann sich vor allem das Wirtschaftsministerium mit CO2 als Meßgröße nicht anfreunden: "Eine C02-Steuer ist leicht gefordert, ist aber nicht so einfach zu realisieren", mahnte Ulrich Benterbusch.

Als Vorbild für eine solche Abgabe gilt häufig die Schweiz. Erste Ergebnisse der CO2-Abgabe in der Schweiz hatte Roger Ramer vom Umweltamt der Schweiz auf dem Forum Wärmepumpe Ende 2016 vorgestellt. Sie beträgt aktuell 84 Franken pro Tonne CO2. 2018 wäre die nächste Erhöhung auf bis zu 120 Franken möglich. Die Einnahmen fließen zum Bund und liegen bei einer Milliarde Franken. 300 Millionen Schweizer Franken daraus gehen in ein Gebäudeprogramm, 25 Millionen in einen Technologiefonds, der Rest wird rückverteilt an Haushalte und Wirtschaft. Für Haushalte war es im Durchschnitt so, dass sich Zahlungen und Ausschüttung die Waage halten.

Doch die Debatte über eine mögliche CO2-Abgabe ist nicht die einzige Frage, mit der sich die kommende Bundesregierung auseinanderzusetzen hat. Ein klares Bekenntnis gab es allenthalben dazu, dass man nach den Wahlen zügig aus der Förderung fossiler Heizungen aussteigen müsse. "Jeder Euro den wir für fossile Heizungen ausgeben kann nicht in Erneuerbare gehen, wir werden uns dafür 2017 und 2018 Zeit nehmen", so Frank Heidrich vom Bundesumweltministerium. Von einem Verkaufsverbot für fossile Heizungen könne aber keine Rede sein. von Pia Grund-Ludwig

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