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Versorgung von Quartieren soll aufgenommen werden

Gesetz zum Mieterstrom braucht Korrekturen

Quartiersversorgung mit Mieterstrom fehlt noch im Gesetz. © ABG

Derzeit wird der Referentenentwurf zum Mieterstromgesetz beraten. Er soll Mieter bei der Nutzung von Solarstrom mit privaten Hauseigentümer bei der Nutzung von Solarstrom gleichstellen. Viele Akteure sehen noch Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßen den Referentenentwurf, fordern jedoch den Abbau weiterer Hürden für Mieterstromprojekte. Mieter würden immer noch nicht den Erzeugern von Eigenstrom in Einfamilienhäusern gleichgestellt, diese könnten sich nach wie vor deutlich günstiger selbst mit erneuerbarem Strom versorgen, kritisierte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB. Es dürfe aber keine Abnahmeverpflichtung für Mieter geben.

Ein entscheidendes Hemmnis für Mieterstromprojekte müsse ebenfalls aus dem Weg geräumt werden: Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, würden gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig, so der Mieterbund. So generell ist diese Aussage aber kaum zu halten, es gibt einige Wohnungsgesellschaften, die Mieterstrom anbieten, ohne dass dies die Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig macht. Es ist aber relativ komplex.

Zu prüfen sei außerdem, inwieweit der Kabinettsbeschluss Projekte im Quartierszusammenhang ermögliche, fordert der Mieterbund. Es mache keinen Sinn, sich in zusammenhängenden Wohnquartieren ein und desselben Wohnungsunternehmens auf einzelne Gebäude zu fokussieren. Der Bundesverband Solarwirtschaft schlägt dazu die Definition des "räumlichen Zusammenhangs" an, wie sie zum Beispiel im Stromsteuergesetz von der Bundesregierung bereits genutzt werde.Und die praktische Umsetzung von Mieterstromprojekten dürfe nicht durch zu hohe Anforderungen an die Messsysteme unterlaufen werden.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht sich durch den Kabinettsbeschluss in der Hoffnung bestärkt, dass "noch in dieser Legislaturperiode wichtige Hemmnisse für solare Mieterstromangebote fallen. Dann könnten endlich auch Mieter vom preiswerten Solarstrom direkt profitieren." Das Gesetz sei notwendig, weil solare Mieterstromangebote heute noch mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent belastet würden, während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom keine EEG-Umlage anfällt. Diese Ungleichheiten würden "zumindest teilweise beseitigt werden."

Damit solare Mieterstromprojekte nun tatsächlich zum Standard im Neubau und Bestand werden können, sind nach BSW-Auffassung am Gesetzesentwurf einige Nachbesserungen vorzunehmen. So sollten nach Verbandssicht Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten unverhältnismäßig.

Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik bie Bündnis 90/Die Grünen fordert außerdem die Einbezeihung von Gewerbebetrieben in die Eigenstromregelung. Deren Ausschluss sei "besonders unsinnig, da gerade Supermärkte, Werkstätten oder Bürogebäude häufig über große Dachflächen verfügen und anliegende Gewerbetreibende gut mit sauberem Solarstrom versorgen könnten." pgl

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