Hausbesitzer, die sich unsicher sind, ob sie vom Betriebsverbot betroffen sind oder ob für sie eine Ausnahme gilt, erkundigen sich am besten bei einem Fachhandwerker. "Veraltete Heiztechnik ist ein Energie- und Geldfresser. Ob Austauschpflicht oder nicht: Ist der Kessel älter als 15 Jahre, sollte man über einen Ersatz nachdenken und sich beraten lassen. Das lohnt sich", erklärt Werner Willmes, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas.
Wer seine Heizung erneuert, der sollte auf effiziente Technik setzen. Die preisgünstigste Variante ist die Erdgas-Brennwerttechnik, die sich mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie kombinieren lässt. "Mit Erdgas-Brennwertheizungen spart man Monat für Monat Heizkosten und schont dabei das Klima. Durch die geringeren Kosten hat sich die Investition für den Heizungsaustausch auch schnell bezahlt gemacht", so Willmes.
Michael Oppermann , 16.12.2014
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