22.6.2010 - Es ist unstrittig: Ein Jäger erschießt am 06.06.2009 bei Tuchheim (Sachsen-Anhalt) einen Wolf. Der Jäger gibt es zu, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Doch nun: Das Amtsgericht Burg beschließt am 12.05.2010 das Hauptverfahren nicht zu eröffnen (Az.: 21a Ds 444 Js
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