20.7.2022 - Gab es eine Auffangvergütung für ausgeförderte (Ü20-)Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung bislang nur im Windbereich, so hat der Gesetzgeber die Größenbegrenzung auch für andere Erneuerbare jetzt gestrichen. <img width='800' height='504' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Alte Photovoltaikanlage' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' loading='lazy' /><div>Foto: Guido Bröer</div> zum vollen Artikel bei
Quelle: aus dem News-Feed: entnommen .
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.