21.10.2021 - Sollen einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) oder auch steuerlich gefördert werden, ist der Nachweis einer wärmebrückenreduzierten und luftdichten Ausführung Pflicht. Am Beispiel des Austauschs von Fenstern und Außentüren unterstützt beim Führen solcher Nachweise eine neue Broschüre aus der Reihe „FLiB informiert“.
zum vollen Artikel bei
Quelle: aus dem News-Feed: entnommen .
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.