22.2.2021 - Mit § 36k des EEG 2021 hat der Gesetzgeber vor Weihnachten eine freiwillige Abgabe von Windparks in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde eingeführt. Per Verordnung nach § 95 Abs. 3 EEG kann die Bundesregierung die Regelung auch auf Solarparks übertragen. Eine solche Kommunalschenkung für Photovoltaik ist umstritten.
<img width='800' height='534' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Eine Freiflächen-Anlage unter blassblauem Himmel.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Vattenfall / J. Louseberg</div> zum vollen Artikel bei
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