13.7.2017 - Solarthemen 493. Mit der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kommen nicht nur die Regelungen zum Mieterstrom und veränderte Ausschreibungsbedingungen für Bürgerwindparks. Der Bundestag hat den Anlass zudem genutzt, um bei bestimmten Projekten Restriktionen abzubauen. Zurückgefahren wird jedoch die Möglichkeit, mehrere 750-kW-Anlagen an einem Standort zu errichten. Text: Andreas Witt Foto: Andreas Hermsdorf_pixelio zum vollen Artikel bei Solarthemen
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