12.3.2021 - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage des NABU abgewiesen, mit der das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn verpflichtet werden sollte, gegenüber der Betreiberin des Offshore-Windparks Butendiek Maßnahmen zur Sanierung eines Umweltschadens anzuordnen. <img width='1200' height='693' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist eine Karte mit den deutschen offshore Windparks. Butendiek liegt 32,6 km westlich von Sylt.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Grafik: Stiftung Offshore Windenergie </div> zum vollen Artikel bei
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