21.9.2015 - Bereits im Juni hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das Heizölkunden zu Beginn der Heizperiode interessieren sollte. Danach können Heizölbestellungen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Bei fallenden Preisen haben Kunden die Möglichkeit, aus einem Vertrag auszusteigen und neu zu... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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