28.10.2011 - Wind News / Hamburg. Der Beschluss der Hauptversammlung der REpower Systems SE vom 21. September 2011 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding B.V. als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 142,77 je nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie (?Squeezeout-Beschluss?) wurde am 27. Oktober 2011 in das Handelsregister der Gesellschafteingetragen. Mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der [...] zum vollen Artikel bei CleanThinking.de
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