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Suche23.2.2026 - „Das Ausstoßrecht an eine Rückholpflicht zu koppeln, wäre eigentlich nichts grundlegend Neues“, erklärt Kai Lessmann, PIK-Forscher und Leitautor der Studie. „In Teilen der Wirtschaft wird sowas längst praktiziert – etwa bei der Rücknahme von Pfandflaschen oder Elektro-Altgeräten. Es ist das Prinzip der erweiterten Produzenten-Verantwortung: Die Firmen stehen nicht nur für die Qualität ihrer Waren ein, sondern auch für die Entsorgung ihres Abfalls. Und wir zeigen hier, welches Potenzial dieses Prinzip für den … zum vollen Artikel bei openPR – Energie & Umwelt
Quelle: aus dem News-Feed: openPR – Energie & Umwelt entnommen .
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