BMU zufrieden mit Start der Förderung für gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder

Zu sehen ist eines der E-Lastenfahrräder, für die es bei gewerblicher Nutzung Förderung gibt.Foto: Mailin / stock.adobe.com
Im Schnitt dauerte es vom Eingang des Antrags bis zur Förderzusage für Lastenfahrräder nur acht Tage.
In den ersten sechs Wochen sind bereits mehr als 500 Anträge für die neue BMU-Förderung für gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder beim BAFA eingegangen.

Die Förderung der gewerblich genutzten E‑Lastenfahrräder im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMU) ist erfolgreich gestartet. Innerhalb der ersten sechs Wochen gingen bereits mehr als 500 Anträge für etwa 600 E-Lastenfahrräder ein. Anträge können Interessierte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Die Richtlinie gewährt attraktive Förderbedingungen für den Umstieg auf eine zukunftsfähige klimafreundliche Mobilität. Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E‑Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Dank des schlanken Antragsverfahrens gibt es für die Antragstellenden keine langen Wartezeiten bis zur Bewilligung ihrer Förderanträge. Im Schnitt dauerte es dabei vom Eingang des Antrags bis zur Förderzusage nur acht Tage. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat inzwischen bereits 330 Zusagen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 500.000 Euro für mehr als 350 Räder versendet.

Von der Förderung der E-Lastenfahrräder profitieren können private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.

Weitere Informationen zur Förderung der gewerblich genutzten E‑Lastenfahrräder sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.

23.4.2021 | Quelle: BMU | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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