Bundestag verbessert Bedingungen für Photovoltaik-Mieterstrom

Zu sehen ist ein Gebäude mit Photovoltaik-Mieterstrom. Solche Projekte hat der Bundestag nun erleichtert.Foto: Solarimo
Wohnungsbaugesellschaften können ihre Mieterinnen und Mieter nun ohne steuerliche Risiken mit Mieterstrom beliefern.
Eine Neuregelung des Gewerbesteuerrechts im Rahmen des Fondsstandortgesetzes ermöglicht es Wohnungsbaugesellschaften ihren Mieterinnen und Mietern künftig Mieterstrom anzubieten, ohne die gewerbesteuerliche Privilegierung zu verlieren.

„Mit dem heute verabschiedeten Fondsstandortgesetz hat der Deutsche Bundestag auch die vereinbarten steuerlichen Erleichterungen beim Mieterstrom auf den Weg gebracht. Dank einer Neuregelung des Gewerbesteuerrechts können Wohnungsbaugesellschaften ihren Mieterinnen und Mietern künftig Mieterstrom anbieten, ohne ihre gewerbesteuerliche Privilegierung zu verlieren. Das ist eine gute Nachricht für die Mieterinnen und Mieter, die künftig von günstigem Solarstrom vom eigenen Dach profitieren können“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete und Energiepolitiker Timon Gremmels (SPD) zur Neuregelung vom Photovoltaik-Mieterstrom.

In der Vergangenheit haben Wohnungsbaugesellschaften vor allem aus steuerlichen Gründen von Photovoltaik-Mieterstrom-Modellen Abstand genommen. Denn Wärmelieferungen waren ohne steuerliches Risiko möglich. Aber beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage drohte es zum Verlust des Gewerbesteuerprivilegs auf die Mieteinnahmen zu kommen. „Diese steuerliche Benachteiligung des Mieterstroms gehört nun endgültig der Vergangenheit an. Damit sorgen für eine gerechte Energiewende in den Städten – und stärken den Ausbau der Solarenergie“, erläutert Gremmels. Der bislang erforderliche Umweg über einen Energieversorger sei bei Mieterstrom-Modellen künftig nicht mehr zwingend erforderlich.

„Nachdem wir bereits im EEG 2021 für auskömmliche Fördersätze für den Mieterstrom gesorgt haben, ist heute eine weitere große Hürde der urbanen Energiewende entfallen. Nun da Wohnungsbaugesellschaften ihre Mieterinnen und Mieter ganz ohne steuerliche Risiken und zu attraktiven wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit Mieterstrom beliefern können, kann der Mieterstrom endlich Fahrt aufnehmen“, so Gremmels.

23.4.2021 | Quelle: SPD Bundestagsfraktion | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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