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Ebersberger Forst: Bürger des Landkreises entscheiden sich für Planungen von fünf Windkraftanlagen

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Windenergieanlagen müssen wegen 10H-Regel tiefer in den Forst gebaut werden – dagegen gab es Widerstand. Nun gab es einen Bürgerentscheid, der bundesweit für Aufsehen sorgte.

Die Bürger im bayerischen Landkreis Ebersberg haben sich im Bürgerentscheid für Planungen von fünf zusätzlichen Windkraftanlagen ausgesprochen. Wie emotional das Thema Windenergie in Deutschland ist, zeigt die hohe Wahlbeteiligung von 61,89 Prozent. Die Entscheidung hingegen war äußerst knapp: Laut Landratsamt Ebersberg entschieden 52,74 Prozent der Wahlberechtigten, dass das Landratsamt Planungen für die Windturbinen im Ebersberger Forst beginnen darf. Der Entscheid könnte bundesweit Signalwirkung haben – und der Energiewende neuen Schwung verleihen.

Das Landratsamt will das Projekt „Windkraft im Ebersberger Forst“ nun vorantreiben. Es geht um fünf neue Windräder. Rund 111.000 Wahlberechtigte waren aufgerufen, an der Briefwahl teilzunehmen.

Grundlegend ist es nicht optimal, wenn für neue Windkraftanlagen Bäume gefällt werden müssen – und deren gespeichertes Kohlendioxid wieder freigesetzt wird. Aber: Angesichts der 10H-Regel, die einen Abstand der zehnfachen Höhe der Windräder zu den nächsten Wohnhäusern vorsieht, sind in Bayern quasi nur noch Standorte im Forst möglich. Derzeit ist der Windkraftausbau im süddeutschen Bundesland weitgehend zum Erliegen gekommen, wie auch das Beispiel aus Wülfershausen zeigt.

Ursprünglich sollten die Windräder im Landkreis Ebersberg am Rand des Forstes platziert werden. Durch die 10H-Regel der bayerischen Landesregierung, kam das Umdenken: Die Windräder müssen tiefer im Wald aufgebaut werden. Für die Installation der Erneuebare-Energien-Anlagen müssen 1,5 Hektar Waldfläche gerodet werden. Im Ergebnis sollen aber 20 Prozent der Haushalte im Landkreis Ebersbach mit sauberer Energie versorgt werden. Der Landkreis östlich von München hat ungefähr 145.000 Einwohner.

Der Ebersberger Forst erstreckt sich auf 9.000 Hektar Fläche und gilt als eines der größten Waldstücke im süddeutschen Raum. Er dient als Naherholungsgebiet. Kritik an dem Projekt äußerte vor allem die Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst. Die Waldschützer fürchten, dass die Windräder die Erholungsfunktion des Waldes schwächen könnten. Gezielt wurde in den letzten 30 Jahren der Forst zu einem robusten und widerstandsfähigen Mischwald ausgebaut.

Der BUND wiederum warb u.a. mit Videos für den Bau der Windenergieanlagen. Hauptargument: Der Ebersberger Forst habe ohne die Bekämpfung des Klimawandels keine Zukunft.

Als Konsequenz aus dem Bürgerentscheid soll nun der Kreistag des Landkreises Ebersberg beschließen, die Landschaftsschutzgebietsverordnung zu ändern. Federführend will CSU-Landrat Robert Niedergesäß nun für das weitere Vorgehen sorgen.

Der Ebersberger Bürgerentscheid dürfte nun mindestens auf Ebene der Bayerischen Landesregierung, vielleicht sogar auf Bundesebene zu neuem Schwung für die Energiewende sorgen. Das glaubt zumindest der bayerische Landeschef der Grünen, Thomas von Sarnowski, der auch im Kreistag sitzt: „Die Menschen sagen deutlich Ja zu mehr Klimaschutz und zur Energiewende – und zwar so laut, dass selbst die Staatsregierung es hören muss.“

Der bayerische Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sieht in der Entscheidung für die Windkraft „ein gutes Signal für den Ausbau der Windkraft in Bayern“. Das Ergebnis werde neuen Projekten mit sauberer Energie „einen Schub geben“.

Ob der Bürgerentscheid als basisdemokratische Entscheidung nun wirklich die Fronten befriedet? Denkbar ist, dass die Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst nun sogar den gerichtlichen Weg einschlagen, und Klage erheben wird. Allerdings zeigte die hohe Wahlbeteiligung, dass Bürgerentscheide auch auf Landkreis-Ebene ein wichtiges Instrument sein können, um ein Stimmungsbild und eine basisdemokratische Legitimierung zu erhalten.

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% S Kommentare
  1. Peter Lehneck sagt

    1000 bis 1500 Bäume müssen weg ? Und das für Windräder ?

    1. Martin Jendrischik sagt

      ich kann nirgendwo eine Bestätigung für die genannte Zahl finden. Woher stammt die Aussage?

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