EU-Kommission genehmigt Novelle des KWK-Gesetzes

Fernwärme-Leitung halb eingegraben im Boden - vielleicht mit Grüner FernwärmeFoto: stock.adobe.com / © struvictory
Die EU-Kommission hat grünes Licht für das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gegeben. Die Branche begrüßt den beihilferechtlichen Schritt als wichtig für die Energiewende, insbesondere wenn KWK-Anlagen wasserstofffähig werden.

Die EU-Kommission hat die Novelle des KWK-Gesetzes beihilferechtlich genehmigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Der Deutsche Bundestag hatte die Novelle des KWKG im August 2020 beschlossen. Mit der Genehmigung besteht laut BMWi nun Rechtssicherheit hinsichtlich wichtiger Neuerungen des KWKG. Dazu zählen beispielsweise der Kohleersatzbonus, der die frühzeitige Stilllegung von kohlebefeuerten Kraftwerken und deren Ersatz durch hochmoderne Gaskraftwerke anreizt. Aber auch die Anwendbarkeit der Fördersätze, der Flexibilitätsanreize oder des Wärmebonus für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung sind mit der beihilferechtlichen Genehmigung bestätigt.

Der Bundesverband der der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertete die Entscheidung aus Brüssel positiv. Das betrifft etwa den Aspekt der grünen Fernwärme. „Wir begrüßen, dass die EU-Kommission nun auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht grünes Licht für das klimapolitisch wichtige Instrument KWKG gegeben hat“. Das sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.

Wasserstoff und KWK für grüne Fernwärme

Insbesondere vor dem Hintergrund der nochmals verschärften Ziele im deutschen Klimaschutzgesetz komme neuen KWK-Anlagen eine besonders hohe Bedeutung für das Gelingen der Energiewende zu. Denn es von zentraler Bedeutung, dass für die Versorgungssicherheit notwendige neue KWK-Kapazitäten in den nächsten vier bis neun Jahren in Betrieb gehen. Nur dann nämlich könnten auch die Kohlekraftwerke in Deutschland wie geplant vom Netz gehen.

Die neuen KWK-Anlagen in Wärmenetzsystemen müssten von vorneherein Wasserstoff-ready ausgelegt sein. „Mit grünem Wasserstoff betrieben, ist nicht nur der KWK-Strom CO2-frei, sondern auch die gleichzeitig produzierte KWK-Wärme“, sagt Andreae. „Damit trägt die KWK auf Basis erneuerbarer Brennstoffe zur Dekarbonisierung der Fernwärme bei. Grüne Fernwärme ist, neben den klimaneutralen Gasen in Gasnetzen, Wärmepumpen und der energetischen Gebäudesanierung, ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 und 2045.“

4.6.2021 | Quelle: BMWi / BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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