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Geplante neue Pkw-Verbrauchskennzeichnung zukünftig ohne Ampel

Deutsche Umwelthilfe wirft Wirtschaftsminister Altmaier „Abschiedsgeschenk gegen den Klimaschutz an die fossilen Autokonzerne“ vor.

Vorliegender Verordnungsentwurf erschwert Pkw-Kaufinteressenten die Auswahl weniger klimaschädlicher und im Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch sparsamer Fahrzeuge. DUH fordert Beibehaltung der Farbampel – allerdings sollten die CO2-Effizienzklassen nach Fahrzeugfläche und nicht nach dem Gewicht bestimmt werden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Seit vier Jahren blockiert Peter Altmaier zur Freude der Automobilkonzerne realistischere Spritverbrauchsangaben in der Autowerbung. Jedes Jahr werden dadurch drei Millionen Fahrzeugkunden zum Kauf klimaschädlicher SUV verführt.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert bereits seit vier Jahren die Weigerung der Bundesregierung, den Autokonzernen vorzuschreiben, in der Werbung für neue Pkw korrekte Angaben zum Spritverbrauch und damit CO2-Emissionen zu machen. Kurz vor Ende der Legislatur­periode legt nun Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einen Referentenentwurf zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) vor, nachdem die CO2-Effizienzklassen und die Einstufung der Modelle auf der farbigen Effizienzskala komplett entfallen sollen. Ende 2020 war bekannt geworden, dass sich die auf schwere, spritdurstige und klimaschädliche Modelle spezialisierenden deutschen Autokonzerne gegen eine an der Klimaverträglichkeit ausgerichtete Effizienztabelle ausgesprochen haben.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nachdem die EU dem Wildwuchs mit immer mehr grünen Effizienzklassen für Haushaltsgeräte ein Ende bereitet hat, soll nun ausgerechnet beim Auto, dem mit Abstand energieintensivsten Produkt, auf leicht zu erfassende, vergleichende Ampel- Informationen verzichtet werden. Diese Kennzeichnung ist dringend notwendig, um Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Vergleich der angebotenen Fahrzeuge unter dem Gesichtspunkt des Energie- bzw. Spritverbrauchs und dem damit verbundenen Ausstoß des Klimagases CO2 zu geben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich nach ohnehin jahrelanger Verzögerung damit dem Druck der Automobilindustrie gebeugt – auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Klimaschutz.“

Die DUH fordert die Beibehaltung und Weiterentwicklung der Farbskala der CO2-Effizienzklassen. Sie ermöglichen Käuferinnen und Käufern auf den ersten Blick den Vergleich mit anderen Fahrzeugen der jeweiligen Klasse. Die Einstufung der Fahrzeuge sollte nicht wie bisher in Relation zum Gewicht, sondern zur Fahrzeugfläche erfolgen. Das Fahrzeuggewicht ist anfällig für Manipulationen und bietet keine Anreize zur Leichtbauweise.

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen mehr Transparenz bei der Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen bekommen. Sie sind keine ‚Nullemissionsfahrzeuge‘. Deshalb ist zusätzlich zum Stromverbrauch der korrespondierende CO2-Wert nach dem jeweils letztjährigen deutschen Strom-Mix anzugeben. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen außerdem Informationen zum tatsächlichen kWh-Verbrauch und zur realistischen Reichweite von Elektrofahrzeugen beziehungsweise zur rein elektrischen Reichweite und zum Kraftstoffverbrauch bei leerer Batterie von Plug-In-Hybridfahrzeugen.  

Die Verbrauchskennzeichnung muss zudem auch für leichte Nutzfahrzeuge gelten. Die in Deutschland neu zugelassenen leichten Nutzfahrzeuge weisen EU-weit die höchsten durchschnittlichen CO2-Emissionen auf. Dies ist das Ergebnis eines verstärkten Angebotes hoch motorisierter SUV als Lifestyle-Fahrzeuge durch die Automobilindustrie außerhalb des Geltungsbereichs der Pkw-EnVKV. „Das ist ein Abschiedsgeschenk gegen den Klimaschutz an die fossilen Autokonzerne“, so Jürgen Resch. „Wirtschaftsminister Altmaier nimmt damit in Kauf, dass jährlich drei Millionen Fahrzeugkunden zum Kauf klimaschädlicher SUV verführt werden“.

Hintergrund:

Seit dem 1. September 2018 werden die Verbrauchswerte – und damit die CO2-Emissionen – aller neu zugelassenen Pkw nach dem Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) gemessen. Damit Hersteller und Händler entsprechend WLTP in der Werbung und am Verkaufsort kommunizieren, muss die Pkw-EnVKV an die neue EU-Gesetzgebung angepasst werden. Dies hat die Bundesregierung mit dem federführenden BMWI seit Jahren verzögert und erst am 22. Juni 2021 einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht.

Quelle

Deutsche Umwelthilfe 2021

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