© janjf93- pixabay.com
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Kühlgeräte-Recycling ist Umweltschutz auf höchstem Niveau

Österreichs Sammel- und Verwertungssysteme für Elektroaltgeräte erfüllen alle Anforderungen für ein umweltschonendes Recycling von Kühl- und Gefriergeräten

Die ordnungsgemäße Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Kühlgeräten im Sinne des Umweltschutzes und der Sekundärrohstoff-Gewinnung ist von Beginn an DAS Anliegen von Österreichs Sammel- und Verwertungssystemen für Elektroaltgeräte.

Es wird ausschließlich mit genehmigten Kühlgeräte-Recyclinganlagen gearbeitet, die die hohen Anforderungen der österreichischen Abfallbehandlungspflichten-Verordnung, BGBI II 102/2017, einhalten.

Strenge Abfallbehandlungspflichten-Verordnung

Die Verordnung erfüllt bereits die Vorversion des europaweit einheitlichen CENELEC Behandlungsstandards für Elektro- und Elektronikaltgeräte, speziell für Kühl- und Gefriergeräte EN 50625-2-3 und die entsprechenden technischen Spezifikationen CLC/TS 50625-3-4. Darüber hinaus gilt die ÖVE/ÖNORM EN 50574 zur Behandlung von Kühlgeräten.

Strenge Kontrolle sichert Einhaltung aller Vorgaben

Regelmäßige Kontrollen durch externe Gutachter richten ihr Augenmerk auf die Dokumentation von Übernahme und Verbleib der Altgeräte zur lückenlosen Rückverfolgung.

Bei Kühlgerätebehandlungstests wird der maximale Restgehalt von FCKW/H-FKW/H-FCKW/KW im Kompressoröl und im Isolierschaum überprüft und eine Stoffstrombilanz erstellt, um die Konformität mit den strengen, österreichischen Vorgaben sicherzustellen.

Wettbewerb im Sinne des Klima- und Umweltschutzes

Alle Daten und die entsprechenden Protokolle werden von den zuständigen Behörden überprüft.

"Die Anforderungen werden in den meisten Fällen von uns deutlich übererfüllt", sind sich Robert Töscher, Geschäftsführer der UFH-Gruppe, Thomas Maier, Geschäftsführer der ERA, Sabine Balaz, Geschäftsführerin der ERP und Franz Sauseng, Geschäftsführer der Interseroh sicher, "was zusätzlich zu einem wünschenswerten Wettbewerb im Sinne des Klima- und Umweltschutzes führt!"


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /