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Das Versagen beim Hochwasserschutz

Nach dem Elbe-Hochwasser 2002 reagierte die rot-grüne Bundesregierung mit einem wirksamen Gesetz zum Hochwasserschutz. Nicht nur die damalige Opposition aus Union und FDP lehnte die Vorschläge ab, sondern auch die Mehrheit der Bundesländer. Dieses politische Versagen darf sich nicht wiederholen. Eine Kolumne von
Michael Müller

etzt muss alles getan werden, um den von der Flut betroffenen Menschen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu helfen, aber auch in Bayern und Sachsen.

Sie brauchen unsere Hilfe und Solidarität. Dennoch müssen die Ursachen aufgearbeitet und die Verantwortlichen benannt werden, deren Wirken – oder besser gesagt Nichtwirken – dazu beigetragen haben, die Gefahren zu verdrängen, statt die Vorsorge zu verbessern.

Nicht, dass damit die neue Dimension von Starkregen und die schlimmen Folgen hätten völlig verhindert werden können. Aber mehr Klimaschutz bei uns und in der Europäischen Union wären in den letzten zwanzig Jahren ebenso möglich gewesen wie Vorsorge und besserer Schutz.

Auch wenn das Gekicher des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Laschet bei einer Kondolenzrede des Bundespräsidenten unerträglich war, die Verantwortung für das Versagen trifft viele, die die Warnungen vor zunehmenden Extremereignissen verdrängt und als Panikmache abgetan haben.

Zwei Feststellungen sind notwendig.

Erstens: Die rot-grüne Bundesregierung reagierte auf das Elbe-Hochwasser von 2002 mit einem Fünf-Punkte-Plan. Daraus ergab sich eine Neufassung des Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Die dort formulierten Ziele waren:

  • „Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass so weit wie möglich Hochwasser zurückgehalten, der schadlose Wasserabfluss gewährleistet und der Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt wird. Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden können oder deren Überschwemmung dazu dient, Hochwasserschäden zu mindern, sind … zu schützen.
  • Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen.
  • Durch Landesrecht wird geregelt, wie die zuständigen staatlichen Stellen und die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten über Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln informiert und vor zu erwartendem Hochwasser rechtzeitig gewarnt werden.“

Das Gesetz für einen vorbeugenden Hochwasserschutz traf im Bundestag auf den Widerstand der damaligen Opposition aus CDU/CSU und FDP. Unions-Fraktionschefin Merkel und FDP-Chef Westerwelle lehnten den Gesetzentwurf der Bundesregierung wie übrigens auch 18 weitere Maßnahmen für einen besseren Klimaschutz als zu weitgehend ab.

Im Bundestag nutzte die rot-grüne Koalition ihre Mehrheit, aber auch der Bundesrat musste zustimmen, da die Ländergesetzgebung betroffen war. Doch eine Mehrheit der Bundesländer wollte das Hochwasserschutzgesetz „entschärfen“. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde angerufen. Als SPD-Fraktionsvize wurde ich Vorsitzender der Arbeitsgruppe, die damit beauftragt war, möglichst einen gemeinsamen Vorschlag zu finden.

Hier können Sie die Kolumne weiterlesen

Quelle

Die Kolumne wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Michael Müller) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!  Michael Müller ist Bundes­vorsitzender der Natur­freunde Deutsch­lands. Der umwelt­politische SPD-Vordenker war Bundes­tags­abgeordneter und von 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staats­sekretär im Bundes­umwelt­ministerium. Er ist Heraus­geber­rats­mitglied von Klimareporter°.

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