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© Depositphotos.com | Smileus | Eine Photovoltaik-Anlage verwandelt Sonnenlicht in Strom. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie sie funktioniert und was Sie für Planung und Installation wissen müssen.

Bauherren müssen sich auf Photovoltaikpflicht einstellen

In Baden-Württemberg ist die Photovoltaikpflicht beschlossene Sache. Ab dem 1. Januar 2022 sind dann Photovoltaikanlagen auf Dächern von neuen gebauten „Nichtwohngebäuden“ wie Lagerhallen, Bürogebäuden oder Schulen für die Bauherren per Gesetz zur Pflicht.

Sie gilt für die ab diesem Zeitpunkt gestellten Bauanträge. Grundlage dieser Vorschrift das Klimaschutzgesetz als Teil des neuen Klimaschutzkonzeptes der grün-schwarzen Landesregierung. Die Bauherren in Baden-Württemberg müssen sich also bereits jetzt auf die entsprechende Umsetzung einstellen. Darauf weisen die Experten des Energiedienstleisters Wirsol Roof Solutions hin.

„Die Landesregierung hat das Ziel vorgegeben, im Südwesten Deutschlands bereits 2040 Klimaneutralität zu erreichen, auf Bundesebene wird das erst für 2045 angestrebt. Baden-Württemberg geht damit beim Klimaschutz mit großen Schritten beispielhaft voran. Die Baden-Württemberger müssen sich daher aber auch schon etwas früher auf den notwendigen Ausbau der Photovoltaik einstellen“, erläutert Johannes Groß, Geschäftsführer der Wirsol Aufdach GmbH.

Um das Ziel der Landesregierung zu erreichen, sind im Land allein auf Hausdächern von Ein- und Zweifamilienhäusern pro Tag 140 neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 10 Kilowatt nötig und bei Gewerbegebäuden müssen jeden Tag zwei neue Anlagen mit 300 Kilowatt peak gebaut werden. In Summe müssen rund 1.000 Megawatt Leistung aus Photovoltaik pro Jahr zugebaut werden.

Um das zu erreichen, erwarten die Bürger in kurzen Abständen weitere Maßnahmen: Ab dem 1. Mai 2022 soll die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg auch auf privaten Neubaudächern gelten und ab Januar 2023 ist die Pflicht zusätzlich bei grundlegenden Dachsanierungen vorgesehen. Zusätzlich muss ab 2022 auch auf Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Kommunen sind künftig also zu Investitionen in die künftige, klimaschonende Energieversorgung verpflichtet. Die Sorge um daraus resultierende größere finanzielle Belastungen für Privathaushalte und Gewerbebetriebe kann Johannes Groß jedoch entkräften, denn auch wirtschaftliche Gründe sprechen für entsprechende Investitionen. Für Kunden größerer Anlagen ab 130 Kilowatt bietet Wirsol Roof Solutions auch ein Pachtmodell an, das keine Investition notwendig macht und der Bauherr die Photovoltaikanlage quasi zu Nulltarif erhält.

„Mit einer guten Planung planen wir die passende Anlage mit einem wirtschaftlichen Konzept so, dass sich die Investition für den Bauherren immer rechnet. Am Ende stehen geringere Stromkosten durch Eigenverbrauch und zusätzliche Erträge durch Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.“, erläutert Johannes Groß.

„Für die meisten Kunden spielt, neben den wirtschaftlichen Vorteilen, ihr Beitrag zu einer deutlichen CO2-Einsparung eine immer entscheidendere Rolle. Außerdem kann mit moderner Speichertechnologie und Wallboxen der Einstieg in die Energieversorgung und die Mobilität der Zukunft begonnen werden“, weiß Johannes Groß.

Quelle

Wirsol Roof Solutions 2021

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