Öko-Institut schlägt Windenergie-an-Land-Gesetz vor

Zu sehen ist die Montage einer Windenergieanlage. Ein Windenergie-an-Land-Gesetz soll nach den Vorstellungen des Öko-Instituts die Vorgaben bundesweit vereinheitlichen.Foto: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Das Öko-Institut hat Eckpunkte für ein Windenergie-an-Land-Gesetz in einem Empfehlungspapier an die Politik vorgelegt.

Bundesweit einheitliche Regelungen für den Ausbau der Windenergie an Land helfen, schnell mehr Windenergieanlagen zu errichten und bringen so den Klimaschutz voran. Ein neues Windenergie-an-Land-Gesetz kann dafür die Größen der Flächen pro Bundesland benennen, Vorgaben für die Beteiligung der Öffentlichkeit machen und einheitliche Regeln für den Natur- und Artenschutz festlegen.

„Ein solches Gesetz kann Hürden beseitigen, die in den vergangenen Jahren den Neubau von Windkraftanlagen verhindert haben“, sagt Silvia Schütte, Juristin am Öko-Institut. „Wir hoffen, damit auch einen Input für die Koalitionsverhandlungen zu liefern, in denen der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien zweifellos eine Rolle spielen wird.“

Zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen

Im neuen Windenergie-an-Land-Gesetz sollte der Bund vor allem einheitliche Vorgaben für die Flächenausweisung und die Genehmigung insgesamt festlegen. Das ist heute auf der Ebene der Bundesländer geregelt und ein Grund dafür, dass die Errichtung neuer Windkraftanlagen zum Teil mehrere Jahre dauert.

So sollten alle Projektanträge zunächst in einer zentralen Anlaufstelle für Genehmigungen eingehen. Zentrale Stellen in den Bundesländern leiten die Anträge an Behörden oder Netzbetreiber weiter und geleiten Projektierende durch den kompletten Genehmigungsprozess. Digitale Antragsformulare und Checklisten beschleunigen den Antragsprozess zusätzlich.

Mindestflächen und frühere Öffentlichkeitsbeteiligung

Die vom Bund berechneten Mindestflächen pro Bundesland beziehen sich direkt auf die Klimaschutzziele und den dafür benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Landespolitik ist über eine Planungspflicht gebunden, die benötigten Flächen weiter auf die kommunale Ebene herunter zu brechen. Sie hat dabei Spielräume, Flächenziele durch Kooperationen zwischen den Kommunen zu erreichen. Die Mindestflächen pro Bundesland sollten in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, damit sie bei Bedarf ohne parlamentarisches Verfahren geändert werden kann.

Das Öko-Institut schlägt zudem vor, die Öffentlichkeit früher als heute einzubeziehen, das heißt bereits bei der Ausweisung der potenziellen Flächen auf kommunaler Ebene. So können frühzeitig Bedenken und Anregungen aufgenommen werden, was heute während des Genehmigungsverfahrens nicht mehr möglich ist.

Windenergie-an-Land-Gesetz sollte Artenschutz bundeseinheitlich berücksichtigen

Auch die Anwendung der Vorgaben für den Artenschutz sollte eine Rechtsverordnung für alle Bundesländer vereinheitlichen. Das schafft die dringend nötige Rechtssicherheit. „Die Praxis zeigt, dass hier Unsicherheit besteht, wie mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen umzugehen ist. Dies führt zu Verzögerungen auf Seiten der Projektierer und Behörden und oftmals landen diese Vorhaben dann vor Gericht – mit ungewissem Ausgang“, sagt Moritz Vogel, Co-Autor der Studie und Energieexperte am Öko-Institut, fest.

Das Gutachten und die Empfehlungen an die Politik hat das Projekt „Energiewende möglich machen“ entwickelt und aus Eigenmitteln des Instituts, das heißt Auftraggeber unabhängig, finanziert. Das vollständige Gutachten wird in Kürze veröffentlicht. Die Empfehlungen für ein Windenergie-an-Land-Gesetz sind unter diesem Link zu finden.

26.10.2021 | Quelle: Öko-Institut | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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