KfW fördert Ladestationen für Elektromobilität in Unternehmen und Kommunen

Zu sehen ist ein Parkplatz aus der Luft. Hier könnten Unternehmen oder Kommunen die Förderung für Ladestationen im nichtöffentlichen Raum nutzen.Foto: Foto: diy13 / stock.adobe.com
Hier wäre noch viel Platz für Ladestationen.
Mit zwei neuen Zuschussprogrammen unterstützt die KfW Unternehmen und Kommunen beim Aufbau von Ladestationen mit 900 Euro Investitionszuschuss pro installiertem Ladepunkt.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starten am 23. November eine Förderung für Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Die Förderung greift für die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. Diese Ladestationen sollen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen dienen. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Wallboxen für Kommunen und Firmen

Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen. Damit will der Bund Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Diesen können die Betreiber über einen entsprechenden Stromliefervertrag, aber auch aus Eigenerzeugung vor Ort zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage beziehen. Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen hingegen Ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags. Nähere Informationen zur Förderung von Ladestationen einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind abrufbar unter www.kfw.de/441 (Unternehmen) und www.kfw.de/439 (Kommunen).

Das Förderprogramm für Ladestationen von Privathaushalten, hat die KfW kürzlich wegen der hohen Nachfrage stoppen müssen. Derzeit kommen nur noch Kommunen und Unternehmen in den Genuss der Förderung

22.11.2021 | Quelle: KfW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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