Förderung: Das plant die Ampel für Gebäude und Wärme aus erneuerbaren Energien

Zu sehen ist eine Solarthermie-Anlage. Solarthermie bietet Wärme aus erneuerbaren Energien für die Heizung und die Warmwasserversorgung von Gebäuden.Foto: Intelligent heizen / Thilo Ross
Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
Klimaminister Robert Habeck hat umfassende Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien angekündigt. Darunter sind auch Pläne für den Gebäudebereich und Wärme aus erneuerbaren Energien.

Die von Wirtschaft- und Klimaminister Habeck angekündigten Maßnahmen zum Klimaschutz betreffen vorrangig den Strombereich. Doch die Ampel-Koalition möchte den Umstieg auf erneuerbare Energien auch im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Ihr Ziel: 50 Prozent der Wärme soll bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammen und klimaneutral sein. Was das für die Heizungsmodernisierung bedeutet und welche Maßnahmen die Regierung laut Koalitionsvertrag auf den Weg bringen will, zeigt das Serviceportal „Intelligent heizen“ des Branchenverbandes VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik.

Rund 18 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen allein durch das Beheizen und Kühlen von Gebäuden sowie die Warmwasseraufbereitung. Um den Anteil an Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen, setzt die neue Bundesregierung auf eine Kombination aus Gesetzesänderungen und Neuerungen. Hier die wichtigsten Maßnahmen für den Gebäudebereich und die Heizung mit Wärme aus erneuerbaren Energien im Überblick:

Neue Vorschriften beim GEG geplant

• Ab 2024 sollen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) strengere Vorschriften bei der Modernisierung gelten. Komponenten, die man im Zuge einer Sanierung ausgetauscht bzw. neu einsetzt, müssen dann dem Niveau eines Effizienzhaus 70 entsprechen. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass es 30 Prozent weniger Primärenergie verbraucht als ein vergleichbares Gebäude, das den Ansprüchen der GEG entspricht.

• Ab 2025 darf man nur noch neue Heizungen einbauen, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren.

• Ab 2025 wird das Effizienzhaus 40 im GEG als Neubau-Standard verankert. Das Besondere: Neben einem umfassenden Wärmeschutz müssen beim Effizienzhaus 40 regenerative Energien zum Einsatz kommen, beispielweise in Form einer Pelletheizung, einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe.

Änderung der Förderung für Gebäude und Wärme aus erneuerbaren Energien

• Es soll ein neues Förderprogramm für den Wohnungsneubau eingeführt werden, bei dem die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter als Bewertungsmaßstab herangezogen werden.

• Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bislang nicht aufgeführt. Allerdings ist spätestens ab 2024 im Zuge der strengeren Vorschriften beim GEG mit Anpassungen zu rechnen. Es wird damit gerechnet, dass es einen Förderstopp bei erneuerbaren Energien geben wird, sobald der Kohleausstieg vollendet wurde. Das ist für 2023 geplant.

CO2-Preis und Kostenverteilung

• Vermieterinnen und Vermieter sollen ab Mitte 2022 den höheren CO2-Preis beim Heizen mittragen. Ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen soll eine solche Kostenaufteilung  ermöglichen.

Ausbau Photovoltaik

• Ab 2022 soll die Solarnutzung bei gewerblichen Neubauten bundesweit zur Pflicht werden.

• Bei privaten Neubauten gibt es unterschiedliche Regelungen. Einige Bundesländer wie Berlin haben ein Solargesetz erlassen, das ab 2023 für private Neubauten und Bestandsgebäude im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches eine Solarpflicht vorsieht.

Kostenlose Sanierungsfahrpläne und ein digitaler Energieausweis

• Sanierungsfahrpläne, die auf einer Energieberatung basieren, sollen für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

• Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.

13.1.2022 | Quelle: Intelligent heizen | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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