©  Emile Loreaux / Greenpeace
© Emile Loreaux / Greenpeace

EU-Agrarförderungen zugunsten von Großgrundbesitz

Klima und kleine Bauernhöfe haben erneut das Nachsehen

Wien – Das GAP-Gesetzespaket hat gestern den Ministerrat passiert. „Konkrete, messbare Umwelt- und Klimaziele fehlen im GAP-Gesetzespaket weiterhin. Nur die Großgrundbesitzer:innen wurden abermals durch die Aufweichung der Förderobergrenze belohnt, zu Lasten der Umverteilung für kleine Bauernhöfe“, kritisiert Brigitte Reisenberger, Landwirtschaftssprecherin von GLOBAL 2000 das Gesetzespaket, das die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) verankert. Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 hatte bereits im Februar 2022 in einer Stellungnahme den Gesetzesentwurf bemängelt.

Agrarförderungen nach Empfehlung der Kommission in Überarbeitung

Der österreichische GAP-Strategieplan ist noch bis Sommer 2022 in Überarbeitung im Landwirtschaftsministerium – es muss noch nachgebessert werden. Empfohlen hatte die Europäische Kommission mehr Fokus auf Klima- und Umweltschutz, eine stärkere Pestizidreduktion und höhere Umverteilungszahlungen. “Diese deutlichen Korrekturen sind essentiell für die Zukunft der Landwirtschaft und die weltweite Ernährungssicherheit”, so Reisenberger.

Förderobergrenze praktisch ausgehebelt

Die im Dezember 2021 im GAP-Gesetzespaket präsentierte Förderobergrenze (Capping) für flächenbasierte Direktzahlungen bei 100.000 Euro ist heute praktisch gefallen. Durch die Anrechnung von Lohnkosten wird das Capping in Österreich fast wirkungslos. “Vorgeschoben wird Arbeitsplätzesicherung, profitieren werden davon zu 100 % die großen industriellen Landwirt:innen, Adel und Großgrundbesitzer:innen. Durch die Anrechenbarkeit sinkt die Summe der Umverteilungsgelder. Das geht zu Lasten der kleine Bauern und Bäuerinnen, deren Umverteilungszahlung für die ersten Hektare dadurch noch weiter sinken wird”, erläutert Reisenberger.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /