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Solarpflicht für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg am in Kraft getreten

In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. 60 Prozent der Dachfläche müssen belegt werden.

Damit ist nach neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen die nächste Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft getreten. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Geschäftsführer Franz Pöter rät, die Dachfläche möglichst auszunutzen und größer als verlangt zu bauen. So können Hauseigentümer den günstigen Solarstrom auch für die zunehmend nachgefragten Wärmepumpen und E-Autos nutzen – und müssen ihn nicht weniger profitabel ins Netz einspeisen. Zur Erfüllung des Gesetzes kann auch eine solarthermische Anlage errichtet werden. Interessenten sollten sich nach Bestellung einer Solaranlage jedoch auf Wartezeiten einstellen, so Pöter. Gründe sind die gestiegene Nachfrage und pandemiebedingte Schwierigkeiten bei Lieferketten von Komponenten.

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach lohnt sich. Mit ihr wird man zum Stromerzeuger. Das trägt zu mehr Unabhängigkeit bei der eigenen Stromversorgung bei und zu einem grüneren Strommix: Der Strom wird entweder für Beleuchtung und elektrische Geräte oder das Elektroauto teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze und reduziert die Rechnung des Stromversorgers. Den anderen Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein und leisten so einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.

Wann sind Dächer für eine Solaranlage geeignet?

Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Das gilt seit Januar bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen. Am 1. Januar 2023 sind Anlagen dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.

Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete oder nur geringfügig verschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Zudem muss mindestens eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweisen. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind als nicht geeignet eingestuft. Für eine Solarnutzung generell als ungeeignet gelten Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.

Ein typisches Beispiel zeigt, was die Solarpflicht konkret bedeutet. Ein kleines freistehendes Einfamilienhaus verfügt etwa über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zehn Kilowatt. Damit können je nach Ausrichtung der Anlage bis zu 10.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden, rund dreimal so viel, wie ein Durchschnittshaushalt verbraucht.

Wie teuer ist eine Photovoltaikanlage?

Zu den Kosten: Ein Kilowatt Leistung kostet derzeit rund 1.400 bis 1.600 Euro, die gesamte Beispielanlage also rund 15.000 Euro. Eine größere Anlage, etwa für 20.000 oder 25.000 Euro, lohnt sich aber auch, da der Überschuss ins Stromnetz eingespeist und vergütet wird. Wer sich demnächst eine Wärmepumpe als Ersatz für die Gasheizung anschafft oder ein Elektroauto anstatt des Diesels, kann sie dann zudem mit günstigem eigenen Solarstrom versorgen. Das reduziert die Betriebskosten und macht am Ende einen finanziellen Gewinn. Auch für den Klimaschutz und die eigene Versorgungssicherheit lohnt sich eine größere Anlage. „Am besten ist es, beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen“, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. „Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.“

Überschreiten die Kosten der Anlage den Schwellenwert von 20 Prozent der Gebäudebaukosten, ist eine Verkleinerung der Anlage möglich, bis die Prozentschwelle unterschritten ist. Dies wird übrigens nur bei den allerwenigsten Gebäuden der Fall sein: Ist die Anlage 15.000 Euro teuer, dürfte das Haus nur 75.000 Euro kosten – das ist äußerst unwahrscheinlich. Die Investition für die Solaranlage ist in Relation zu den Gesamtbaukosten also gering.

Wie kann das Gesetz alternativ erfüllt werden?

Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung setzen, etwa auf der Wiese vor dem Haus. Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte ist möglich, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben. Für sie ist ebenfalls ein Verkauf an Dritte vor Ort und eine Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) möglich. Eine weitere Option sind solarthermische Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen.


Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg
• Seit 1. Januar 2022:
– Neubau von Nichtwohngebäuden
– Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
• Seit 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
• Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung

Detailliert geregelt sind die Anforderungen in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg.


Quelle

Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. 2022

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