Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

BEG

Schieflage bei Gebäudeförderung beenden

Die Fokussierung der Förderung auf den Gebäudebestand sichert die Bezahlbarkeit der Wärmewende. Foto: fotomek/stock.adobe.com

Das Heizen in den bestehenden Gebäuden gehört zu den größten Klimagas-Verursachern in Deutschland. 60 Prozent aller Fördermittel flossen in der Vergangenheit in den Neubau. Eine Novelle des BEG sollte daher den Fokus klar auf die Wärmewende im Bestand legen.

„Nur wenn wir die Weichen so stellen, dass der Gebäudebestand modernisiert und die Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden, können wir Klimaneutralität im Gebäudesektor erreichen und uns von importiertem Erdgas unabhängig machen“, erklärt ifeu-Geschäftsführer Dr. Martin Pehnt.

Denn den knapp 20 Millionen bestehenden Wohngebäuden und 2 Millionen beheizten Nichtwohngebäuden in Deutschland stehen jährlich nur 110.000 Wohnneubauten und gut 11.000 beheizte neue Nichtwohngebäude gegenüber. Aktuelle Zahlen zeigen, dass in der Vergangenheit 60 Prozent aller Fördermittel in den Neubau gegangen sind. „Mit so einer Schieflage in der Gebäudeförderung können wir die größten CO2-Emittenten nicht erreichen“, sagt Pehnt. Die jetzt von der Bundesregierung neu beratene „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG) müsse massiv in die Gebäudesanierung umgelenkt werden.

Förderung im Gebäudebestand sichert soziale Akzeptanz der Wärmewende

Im Gebäudebestand seien die Sanierungsraten weiter viel zu gering und der Klimaschutz komme kaum voran. „Die Fokussierung der Förderung auf den Gebäudebestand sichert gleichzeitig soziale Akzeptanz und Bezahlbarkeit der Wärmewende“, erklärt Pehnt.

Der Gesetzgeber müsse darum mit dem Tabu brechen, wonach gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht gleichzeitig gefördert werden dürfen, wie es bisher der Fall ist. „Angesicht der hohen notwendigen Investitionen ist es unabdingbar, im Gebäudebestand gleichzeitig die richtigen Vorgaben für den Klimaschutz zu machen und die Umsetzung finanziell zu fördern“, sagt Pehnt. „Außerdem schlagen wir eine ganze Reihe neuer Akzente in der BEG vor.“

Das ifeu fordert im Einzelnen (Auswahl):

  • Die BEG sollte langfristig mit gesetzlich garantierten Mitteln ausgestattet sein und so Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer*innen und Marktakteure schaffen.
  • Fokussierung der Neubauförderung auf die Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsschichten, beispielsweise begrenzt auf die Förderung sozialen Wohnraums oder Neubau in schwierigen Lagen.
  • Eine deutliche Reduktion der Anzahl unterschiedlicher Fördersätze und -boni sowie eine weitestgehende Vereinfachung erscheint sinnvoll: das schafft Transparenz, erleichtert die Kommunikation und reduziert Transaktionskosten bei Fördermittelgeber und -empfänger*innen.
  • Die Fördersätze für alle Einzelmaßnahmen sollten vereinheitlicht werden. Denn Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erhalten derzeit signifikant niedrigere Förderquoten. Das ifeu schlägt eine Basis-Förderquote von 30 bis 35 Prozent für alle Fördertatbestände vor. Durch eine Anpassung der Fördersätze wird auch erreicht, dass Gebäude durch Dämmung, Austausch von Heizkörpern und hydraulischen Abgleich „NT ready“ (Niedertemperatur) werden. Dies betrifft insbesondere die Förderquote für Biomasse-Heizungen, die auch wegen der Nutzungskonkurrenz bei Holz und anderen Biomassen abgesenkt werden sollte.
  • Zur Sicherstellung des effizienten Betriebs von Wärmepumpen sollte die Einführung eines Qualitätsnachweises bei der Inbetriebnahme sowie eine Überprüfung nach einem Jahr erfolgen.
  • Der Öltauschbonus sollte durch einen „Problemgebäudebonus“ z. B. für Einzelöfen und Etagenheizungen ersetzt werden.
  • Ein sozialer Förderbonus sollte bei einem hohen Anteil mietpreisgebundener Wohnungen oder bei Mietpreisobergrenzen geschaffen werden.
  • Suffizienz-Elemente und Maßnahmen zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft und klimafreundlicher Materialien sind in die Förderung aufzunehmen.
  • Ein flankierendes Kredit-Programm sollte den Zugang zu zinsarmem Kapital auch ohne Hausbankenprinzip zulassen, um auch finanzschwächeren Haushalten eine Modernisierung zu ermöglichen.

Die vollständige Stellungnahme des ifeu für den „Ausschuss Klimaschutz und Energie Gebäudeförderung: Zielkompatibel, langfristig planbar und kurzfristig wirksam gestalten“ gibt es hier zum Download.

Quelle: ifeu / Delia Roscher

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